Grundrechte auf dem Prüfstand

Grundrechte auf dem Prüfstand
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Von Euronews
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Seamus Kearney – euronews:
“Ist der Body-Scanner eine virtuelle Leibesvisitation, bei der zu viel offenbart wird, oder ist er ein wichtiges neues Werkzeug der
Flugsicherheit? Ganzkörperscanner an europöäischen Flughäfen haben zahlreiche Kontroversen ausgelöst und uns verdeutlicht, warum es wichtig ist, unsere europäischen Grundrechte genau zu beobachten. Kritiker der Scanner sprechen über Würde und Intimspäre.”

Die Flughafenscanner wurden in Europa eingeführt, nachdem 2009 ein junger Mann versucht hatte, eine Maschine auf dem Flug von Amsterdam in die USA zu sprengen. Den Sprengstoff hatte er in seiner Unterwäsche versteckt. Scanneraufnahmen, die im Internet und den Medien kursieren, vermitteln den Eindruck, nicht zu detailliert explizit zu sein.
Aber andere Aufnahmen, die ein Brite euronews zuspielte zeigen, dass weit mehr zu erkennen ist, als man meinen möchte.

Anna Maria Darmanin aus Malta erfuhr am eigenen Leib, wie der Scanner eingesetzt wird. Wenige Tage zuvor war die Europäische Organisation, für die sie arbeitet um eine Einschätzung zum Thema gebeten worden.

Anna Maria Darmanin,
Vizepräsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses:
“Es war schrecklich. Zunächst wusste ich gar nicht, dass ich durch einen Bodyscanner geschickt wurde. Man schickte mich nur durch so ein Glasding. Als ich drin war, bemerkte ich, dass es ein Body-Scanner war. Danach beschwerte ich mich und sagte, ich hätte das Recht zu entscheiden. Daraufhin hieß es, ‘Entweder gehen Sie da durch oder Sie dürfen nicht fliegen’. Ich fand das wirklich erniedrigend, meine Würde wurde verletzt. Und nur weil ich fliegen wollte, wurden meine Rechte beschnitten. Ich finde nicht, dass die Rechte der Sicherheit geopfert werden dürfen.”

Brüssel hat unter Berufung auf Artikel der Grundrechtecharta neue Regeln festgelegt.
Damit dürfen Passagiere ablehnen, gescannt zu werden und müssen eine Alternative wählen dürfen. Dies ist weiterhin ein Streitpunkt zwischen Brüssel und Großbritannien, das diese Alternative nicht anbietet. Das neue Gesetz verbietet eine Speicherung der Bilder. Außerdem müssen sie in einem separaten Raum überprüft werden. Aus gesundheitlichen Gründen dürfen europäische Flughäfen zudem nur Bodyscanner ohne Röntgenstrahlung einsetzen. Aufgrund der Bedenken in Bezug auf Privatsphäre, setzen einige Flughäfen andere Systeme ein. Anstelle der Nacktbilder sind nur Strichmännchen zu sehen.
Doch das genügt manchen Initiativen, die den Scannern kritisch gegenüber stehen nicht. Sie fordern weitere Zugeständnisse an die Passagiere.

Nickle Pickles, Direktor von Big Brother Watch:
“Einerseits muss Anwälten und Regelungen genüge getan werden. Doch wenn wir hören, dass manche Leute gezwungen werden, sieht die Sache anders aus. Die Frage ist auch, ob Männer die Scanner-Bilder von Frauen anschauen. Da sind noch viele Fragen offen. Trotzdem dreht sich die Debatte mittlerweile um die Frage: wie können wir diese Technologie akzeptabel gestalten? Die Frage der Intimsphäre wird nicht mehr ignoriert. Doch leider ist die Sicherheit nach wie vor ein Totschlagargument gegenüber allen Einwänden.”

Claudia Fusco, Europäische Kommission
Generaldirektion Mobilität und Verkehr:
“Dies ist ein Beispiel dafür, dass Grundrechte von Anfang an in die Folgenevaluierung einbezogen wurden. Die Kommission erarbeitete Vorschläge, wie die Sicherheit einerseits und die Intimsphäre andererseits geschützt werden könnten. Natürlich liegt der Kommission daran, beides zu integrieren. Das Endresultat stellt die bestmögliche Lösung dar.”

Seamus Kearney, euronews: “Die Grundrechtecharta der Europöäischen Union trat im Dezember mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft. Die Charte besteht aus sechs verschiedenen Kategorien: Die Würde des Menschen, justizielle Rechte, Freiheiten, Solidarität, Bürgerrechte, Gleichheit.”

Aber offenbar sehen die Menschen nicht wirklich, welchen Nutzen die Charta bringt. Denn sie ist beispielsweise nur in EU-Ländern bindend, die EU-Recht anwenden. Die Europäische Kommission gibt einen jährlichen Lagebericht zur Anwendung der Charta heraus. Die neue Ausgabe erscheint demnächst.

Nuala Mole, Menschenrechtsanwältin, AIRE Centre, London: “Einer der wichtigsten Aspekte, den die Charta leistet ist, dass sie den Menschen die Möglichkeit einräumt, vor Gericht für ihre Chartarechte zu kämpfen. Das umfasst die ganze Palette fairer Prozessrechte. Das ist der Unterschied zu der europäischen Menschenrechtskonvention, die diese Rechte nur in speziellen Fällen einräumt. Damit ist die Charta viel umfassender, allerdings nur, wenn ihr Anliegen unter EU-Recht fällt.”

Ein Szenario, das nicht darunter fällt, ist beispielsweise eine Klage gegen Personenkontrollen
der Polizei auf der Straße. Da es hierzu kein EU-Gesetz gibt, kann Brüssel sich derartiger Klagen nicht annehmen.

Nuala Mole, Menschenrechtsanwältin: “Natürlich werden die Standards der Charta allmählich in ganz Europa akzeptiert. Großbritannien und Polen brachten besondere Vorbehalte in die Charta ein, d.h. sie wollten sie nur eingeschränkt bindend gestalten. Aber erst letztes Jahr im Fall von Asylbewerbern, die nach Griechenland zurückgeschickt wurden, entschied das Gericht ganz eindeutig, dass Großbritannien und Polen in diesem Fall den Regeln der Charta unterstanden.”

Nick Pickles, Big brother Watch:

Das verdeutlicht Einiges. Das Menschenrechtsgesetz
integrierte einen Aspekt in die britische Gesetzgebung, der in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts konzipiert wurde. Es ist also vollkommen unabdingbar, es an das moderne Leben und die moderne Technik anzupassen. Der nächste Schritt wird sein, herauszufinden, wie die Menschen ihr Leben leben können, ohne auf diesen Schutz angewiesen zu sein. Also wie man Regierungen davon abhält, übergriffige Politik zu machen, die dann vor Gericht angefochten werden muss.

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