Grenzübergreifende Scheidungen

Grenzübergreifende Scheidungen
Von Euronews
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Rosy aus Paris hat folgende Frage gestellt:
“Wir sind ein deutsches Paar, das getrennt in Italien und Frankreich lebt. Wir würden gern die Scheidung beantragen. Welches Gericht wäre für uns zuständig?

Die Antwort gibt Luisa Laranjo von Europe Direct:
Da Sie sich und ihr Mann in einer grenzüberschreitenden-Situation befinden, legen die EU-Gesetze fest, welche Gerichte für ihre Scheidung zuständig sind.

Wenn Sie die Scheidung einreichen möchten, können sie das entweder beantragen:

- in dem Land, in dem einer von Ihnen beiden wohnt

- in Ihrem Herkunftsland, oder

- in dem Land, wo Sie zuletzt gemeinsam gelebt haben, wenn einer von Ihnen dort noch wohnhaft ist.

Sie können den Scheidungsantrag auch mit ihrem Partner als gemeinsame Vereinbarung einreichen, oder einer von Ihnen beiden kann diesen Antrag allein einreichen.

Beachten Sie, dass das erste Gericht, wo der Antrag eingereicht wurde, das relevante Gericht für alle zukünftigen Belange ihrer Scheidung ist. Das Gericht in dem EU-Land, dass sein Urteil zur legalen Trennung gegeben hat, ist dann auch zuständig, diese in eine Scheidung umzusetzen. Es ist dann auch für das Sorgerecht zuständig.

Da Scheidungen in den EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt werden, sollten Sie die Bedingungen überprüfen, bevor Sie ihren Antrag einreichen.

Für weitere Informationen über die EU wählen Sie die Telefonnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 oder besuchen Sie die Website europa.eu/youreurope

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