Gib mir, was Du mir schuldest!

Gib mir, was Du mir schuldest!
Copyright 
Von Euronews
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Das gehört zu den lästigen Dingen im Leben, auf die wir gern verzichten würden: Anderen hinterherlaufen, die uns Geld schulden,
oder auch einer Dienstleistung oder Ware, die uns zusteht. So wird unsere Zeit verschwendet, und am Ende kostet uns das alles vielleicht mehr, als die Sache selber wert ist. Kein Wunder also, dass viele von uns einfach aufgeben, weil es der Mühe nicht wert ist, weiterzukämpfen. Eine Geschädigte sagte uns:

“Man hat mir geraten, vor Gericht zu gehen. Aber das ist für uns leider zu teuer. Das Ergebnis ist, dass wir viel Geld verloren haben.”

Wenn man die Angelegenheit nicht selber regeln kann (per Telefon oder Email, oder durch einen persönlichen Besuch), muss man andere Möglichkeiten prüfen. Manchmal können Verbraucherzentren und andere gemeinnützige Einrichtungen helfen, und dies kostenlos. Doch der Erfolg ist nicht sicher, und dies vor allem in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Eine Lehrerin in Estland versucht, 370 Euro zurückzuerlangen, die sie im Internet ausgegeben hat – für fünf Flaschen Whisky. Der Anbieter, ein Laden in den Niederlanden, führte die Lieferung nicht aus. Verbraucherorganisationen versuchten, Jelena Kapura zu helfen, doch sie erhielten keine Antwort, und die Familie fürchtet, dass rechtliche Schritte zu teuer wären. Die Geschädigte sagt:

“Wir sind sehr wütend darüber. Wir wären bereit, in die Niederlande zu reisen und den Ladenbesitzer zu treffen, aber bedauerlicherweise können wir dies nicht tun. Wir würden es tun, wenn wir es könnten. Wir haben es satt, dauernd Emails zu schreiben, überall anzurufen. Wir sind müde und sehr verärgert, dass wir das Geld verloren haben. Für unsere Familie ist es viel Geld. Wir sind wirklich verärgert: Er hat das Geld erhalten und betreibt seinen Laden weiter, und wir sitzen hier in Estland und können nichts tun.”

Eine nur wenig bekannte Möglichkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, das 2009 eingeführt wurde, nach dem Vorbild der Schlichtungsstellen in einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Wert der Streitfälle darf im europäischen Verfahren die Grenze von 2000 Euro nicht überschreiten. Das Verfahren soll eine besonders kostengünstige und schnelle Beilegung der Streitigkeiten ermöglichen. Doch Fachleute sagen, es könnten Gebühren anfallen, wenn die Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden, und wenn Unterlagen übersetzt werden müssen.

Kristina Vaksmaa ist Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums in Estland:

“Im Rechtsgebiet der EU spielen kleine Schlichtungsfälle zwar eine große Rollle, aber bedauerlicherweise funktioniert das in Estland nicht wie erwünscht: Das Verfahren ist für einfache Bürger noch nicht so zugänglich und erschwinglich. Und sie wissen darüber noch nicht genug. Aber meines Erachtens ist es ein dringend erforderliches Mittel zur Beilegung grenzüberschreitender Verbraucherbeschwerden. Denn wir begegnen täglich Verkäufern, die nicht kooperieren, und die einzige Möglichkeit, das Problem zu lösen, ist der Gang zum Gericht.”

Ein kürzlich erschienener Bericht des Netzwerks Europäischer Verbraucherzentren weist auf diversen Verbesserungbedarf hin.
Sogar auf Seiten der Richter und Gerichte sei das europäische Schlichtungsverfahren noch zu wenig bekannt, heißt es. Als weiteres Problem werden Kosten genannt, die durch Übersetzungen entstehen können. Des weiteren äußert der Bericht Sorge über die Umsetzung der Schlichtungsurteile. Insgesamt lautet die Botschaft an die EU: Vereinfacht die Mittel, mit denen die Bürger das erhalten können, was ihnen zusteht.

Bisher gab es nur einen estnischen Schlichtungsfall im Rahmen des europäischen Verfahrens. Wir haben mit der Richterin gesprochen, die das Urteil zugunsten des Verbrauchers fällte: Meeli Kaur. Sie hofft, dass von dieser neuen juristischen Möglichkeit mehr Gebrauch gemacht werden wird.

“Sie ist sehr effekitv, und die Aussichten sind sehr gut, das das Verfahren einwandfrei funktionieren wird, bei viel geringeren Kosten. Und der Verbraucher muss sich nicht mit allen rechtlichen Einzelheiten befassen und muss sich keinen Rechtsanwalt nehmen.”

Das ist offenbar der Hauptvorteil. Man braucht keinen Anwalt und muss nicht in verschiedenen Ländern den Rechtsweg beschreiten.
In Brüssel heißt es, es sei tatsächlich noch einiges zu tun, damit die Verbraucher vollen Gebrauch von dem Verfahren machen. Auch die 2000-Euro-Obergrenze wird in Frage gestellt.

Doch das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist nicht auf alle Fälle anwendbar: Ausgeschlossen sind beispielsweise die Haftung des Staates und administrative Angelegenheiten, das Arbeitsrecht und Insolvenzverfahren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mietverträge, – nicht jedoch Fälle, bei denen es um Geldansprüche geht. Auch die Sozialhilfe, Eheangelegenheiten, Unterhaltsansprüche und Erbschaftsfälle sind ausgeschlossen.

Italien ist ein weiteres Land, in dem Verbraucherorganisationen das europäische Verfahren bekannter machen wollen. Fachleute betonen, wie wichtig es ist, auch kleinste Beträge einzutreiben.

In Rom trafen wir Anna Lo Prete, die sich nach dem Kauf schadhafter Tischdecken in Frankreich erfolgreich zur Wehr setzte. Der Kaufpreis betrug 59 Euro. Das sei nicht genug, um vor Gericht zu gehen, sagte sie uns. Also suchte sie Hilfe bei einer Verbraucherorganisation.

“Ich finde, der Kunde sollte immer gut behandelt werden, – und nicht übers Ohr gehauen oder unhöflich abgefertigt werden.
Es war furchtbar. Die schickten mich einfach weg mit den Worten, man könne ja gar nicht erkennen, dass die Ware beim Kauf nicht in Ordnung gewesen sei. Es geht mir nicht um die 59 Euro, sondern um’s Prinzip. Ich hatte die Quittung und die Tischdecken dabei.”

Das Europäische Verbraucherzentrum in Rom brachte die Angelegenheit in Ordnung. Schlichtung sei bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten der beste Weg, sagt das Zentrum, und das gelte bei jedem Streitwert.

In vielen Ländern setzt man immer mehr auf Schlichtung. Aber die Drohung mit einer Klage ist noch immer nötig, um sich gegen die Skrupellosen zu wehren, sagt Federico Vicari, Direktor des Europäischen Verbraucherzentrums in Italien:

“Am wichtigsten ist es, sich zu schützen, wenn man als Verbaucher in einem Umfeld leben will, in dem Rechte geachtet werden. Wer den Schutz der eigenen Rechte aufgibt, der ermutigt die Unternehmen, die sich auf dem Markt inkorrekt verhalten. Der wichtigste Rat, den wir Verbrauchern geben können, ist, niemals den Schutz der eigenen Rechte aufzugeben.”

Und Maria Pisano, Anwältin desselben Zentrums, erklärt:

“Wir haben nicht die Zuständigkeit, uns an juristischen Verfahren zu beteiligen. Unsere Aktivität ist keine juristische. Wenn ein Verbaucher den Rechtsweg beschreiten will, wenn er entschlossen ist, vor Gericht zu gehen, können wir ihn über die erforderlichen Schritte informieren”

Und wenn der gewählte Weg der richtige ist, sind die Aussichten recht gut, dass eine geringfügige Forderung mit einem großen Fest abgeschlossen wird.

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Wird meine Stimme in Europa etwas ändern?

Wird das Internet zum "Big Brother" unserer Zeit?

Zufriedene Verbraucher