Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Von Euronews
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in Zusammenarbeit mit dem Europaparlament der Jugend

Elsa Lund in Frankfurt (Deutschland) fragt:

“Ich stehe noch vor dem Schritt auf den Arbeitsmarkt. Können Sie sicherstellen, dass ich dieselben Möglichkeiten haben werde wie meine männlichen Arbeitskollegen?”

Es antwortet Mary Collins von der Europäischen Frauenlobby:

“Nun, die gute Nachricht ist zunächst einmal, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben. In den vergangenen vierzig Jahren hat die Europäische Union Richtlinien erlassen, die in allen EU-Staaten geltendes Recht sind und gewährleisten sollen, dass für Männer und Frauen Gleichheit auf dem Arbeitsmarkt herrscht, sowohl im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, als auch hinsichtlich der Entlohung und – seit kurzem – des Schutzes vor Belästigung am Arbeitsplatz, einschließlich sexueller Belästigung.

Dennoch würde ich Ihnen raten, bei der Arbeitssuche herauszufinden, wie das jeweilige Unternehmen bei der Entlohnung verfährt. Fragen Sie nicht nur nach dem Gehalt, sondern auch nach anderen Formen der Vergütung.

Sie sollten sich auch nach Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erkundigen. Bei einer jungen Frau rechnen Arbeitgeber mit einer späteren Schwangerschaft. Sie würden dann zwar Schutz genießen, aber Sie sollten sich trotzdem danach erkundigen, wie sich der Arbeitgeber im Hinblick auf diese Rechte verhält, und ich rate Ihnen, keine Blanko-Dokumente neben Ihrem Arbeitsvertrag zu unterschreiben, denn damit könnten Sie im voraus Ihren Kündigungsbrief unterzeichnen. Wir haben von derartigen Praktiken gehört.

Im Hinblick auf Beförderung rate ich Ihnen, die Praxis des Unternehmens anzuschauen: Wo sind Frauen tätig? Auch als Entscheidungsträgerinnen? Und würde das bedeuten, dass auch Ihnen ein solcher Posten zugänglich wäre?

Dann sollten Sie sich erkundigen, ob die Belegschaft gewerkschaftlich organisiert ist, und Sie sollten der Gewerkschaft beitreten, denn auch sie kann Ihre Rechte schützen.

Sie sollten wissen, dass es in Deutschland offiziell tätige Gleichstellungsbeauftragte gibt. Deren Büros haben regional und lokal unterschiedliche Bezeichnungen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass sie in irgendeiner Weise benachteiligt worden sind, sollten Sie sich an eine dieser Stellen wenden.

Zum Schluss wünsche ich Ihnen noch viel Glück und Erfolg auf dem Arbeitsmarkt.”

Wir danken EYP.

Wenn auch Sie eine Frage für U-talk haben, drücken Sie die Schaltfläche hier unten.

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