Wählerrechte bei der Europawahl

Wählerrechte bei der Europawahl
Von Euronews
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Rita aus Sevilla in Spanien hat folgende Frage per Facebook gestellt:

“Ich habe vor Kurzem gelesen, dass 2014 das Europäische Parlament gewählt wird. Aber ich weiß nicht, wann die Wahlen stattfinden. Ich bin Italienerin, lebe aber in Spanien. Kann ich in dem Land wählen gehen, in dem wohne?”

Antwort von Raquel Moreno Vicente vom Europe Direct-Kontaktzentrum Andalucía Rural :

“Hallo, Sie haben recht! Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 statt – den genauen Tag legt jedes Land selbst fest. Dann bestimmen EU-Bürger wieder, wer sie im Europaparlament vertreten wird. Die Europawahl im nächsten Jahr ist aus mehreren Gründen wichtig:

Zunächst einmal bestimmen Europa-Abgeordnete über Gesetze, die viele Aspekte Ihres Lebens bestimmen, zum Beispiel: Wie viele Stunden Angestellte in der ganzen EU maximal zur Arbeit verpflichtet werden dürfen und wie viel Ruhezeit und Urlaub sie bekommen. Oder wie viel mobil telefonieren kostet, wenn sie in einem anderen EU-Land sind.

Darüber hinaus hat sich seit den vergangenen Europawahlen viel verändert: Das Europäische Parlament hat jetzt mehr Macht, sowohl was die politische Richtung in Europa betrifft, als auch bei Tag-zu-Tag Entscheidungen, die uns alle betreffen.

Ein stärkeres Europaparlament bedeutet mehr Möglichkeiten, das zu ändern, was in der EU geändert werden muss.

Und schließlich wird das EU-Parlament zum ersten Mal den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen, basierend auf den Wünschen der Wähler.

Und was Ihre Frage bezüglich der Bedingungen für einen EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat betrifft: Er oder Sie hat das gleiche Recht zu wählen und sich als Kandidat bei den Europawahlen aufstellen zu lassen wie die Bürger dieses Landes.

In Ihrem Fall: als italienische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Spanien gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für die Spanier. Stellen Sie sicher, dass ihre Absicht zu wählen gehört wird und lassen Sie sich ins spanische Wählerverzeichnis eintragen. Sie müssen außerdem erklären, dass sie nur einmal abstimmen, das heißt, Sie können entweder für die italienischen oder die spanischen Kandidaten stimmen, aber nicht für beide.

Wenn die Wahlen in Ihrer neuen Heimat obligatorisch sind, sind Sie verpflichtet abzustimmen. Aber das ist in Spanien nicht der Fall.

Fragen zu Europa? Mehr Informationen bekommen Sie telefonisch unter der Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11, oder im Internet: http://europa.eu/youreurope/citizens

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