Diskriminierung von Roma: Kritik an EU-Kommission

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Von Euronews
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Unsere heutige Frage kommt von Galatée aus Paris:

“Abschiebungen, Polizeieinsätze, Diskriminierung im Bildungswesen – was muss passieren, damit die Europäische Kommission endlich Verfahren gegen jene Mitgliedsstaaten einleitet, die die Rechte von Roma in Europa verletzen?”

Nele Meyer, Rechtsexpertin für Sozial-, Wirtschafts- und Kulturfragen bei Amnesty International in Brüssel beantwortet diese Frage:

“Rechtlich gibt es da keine Begründung. Die Europäische Kommission kann solche Verfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, sofern EU-Recht tatsächlich verletzt wird. Die von Ihnen angesprochenen Fälle sind klare Verstöße gegen EU-Richtlinien.

Diese verbieten jegliche Form der Diskriminierung aus rassischen Gründen, was etwa die Unterbringung angeht, das Bildungssystem oder die Sozialversorgung. Das Problem ist, dass die Europäische Kommission selbst entscheiden darf, ob sie gegen Verstöße vorgehen wird oder eben nicht.

Erst unlängst hat die Kommission angegeben, nicht genug Kapazitäten für die Verfolgung solcher Verstöße zu besitzen. Trotzdem werde sie aber gegen systematische, also wiederholte Verstöße vorgehen.

Verschiedene Nichtregierungsorganisationen, wie etwa Amnesty International und andere haben Fälle systematischer Diskriminierung nachweisen können. Amnesty hat entsprechende Eingaben zu Verstößen bei der Unterbringung von Roma in Italien und zur Trennung von Kindern unterschiedlicher Ethnien in Schulen in Tschechien gemacht. Die Europäische Kommission hat erst nach mehr als einem Jahr darauf reagiert.

Eigentlich muss die Europäische Kommission auf diese Eingaben reagieren, ist verpflichtet, den Mitgliedsstaaten in solchen Fällen mit Verfahren zu drohen. Wo systematisch vertrieben wird, muss ein Verfahren eröffnet werden. Das ist ein sinnvolles Werkzeug, das aber noch nie genutzt wurde.

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