Google, die Richter und das "Recht auf Vergessenwerden"

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Von Euronews
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Stéphanie aus Brüssel fragt heute: “Laut Europäischem Gerichtshof gibt es jetzt im Internet ein ‘Recht auf Vergessenwerden’. Google setzt das nun um; was halten Sie
davon?”

Die Antwort kommt von dem Franzosen Albéric Guigou, Mitbegründer der “Reputation Squad”, einer Agentur für den “guten Ruf” im Internet.

“Google hat auf das Urteil sehr schnell reagiert und für alle Nutzer ein Formular ins Netz gestellt”, sagt Guigou. “Dort können diese angeben, wer sie sind und was sie warum gelöscht haben wollen. Inzwischen hat es Zehntausende Anträge auf Löschung gegeben.”

“Berechtigt wäre so ein Antrag auf “Vergessenwerden” etwa, wenn es um Identitätsdiebstahl geht, um Verleumdung, oder wenn Pornografisches ins Netz gestellt wurde, das einen selbst betrifft.”

“Google erkennt mit seiner Entscheidung quasi an, wie wichtig das ‘Recht auf Vergessenwerden’ ist, nach dem sie das lange geleugnet haben. Das ist ein wahrer Fortschritt.”

“In der Praxis geht es für sie aber wohl mehr um Krisenkommunikation: Denn vor allem ist das alles ja eine wirtschaftliche Frage, und auf diese Weise können sie ihren guten Willen zeigen. Aber trotzdem könnten sie gegen das Urteil noch vorgehen oder
es so eng wie möglich auslegen.”

“Zum einen muss man außerdem wissen, dass das Fomular nur für Google gilt. Das umstrittene Suchergebnis selbst bleibt, Links im Netz bleiben, mit anderen Mitteln kann man es immer noch finden.”

“Und zum anderen gilt es nur für Google in Europa. Wenn man statt google.de Google in den USA, in Mexiko oder sonstwo benutzt, kann man alles weiterhin finden, was bei Google in Europa verschwunden ist. In einer zunehmend offenen Welt ist damit also nur ein Teil des Problems gelöst.”

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