Schützenverein in Westfalen: Nur Christen dürfen regieren

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Von Euronews
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Er ist ein Musterbeispiel für Integration: Mithat Gedik aus Werl in Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland geboren, hat Abitur und leitet als Kaufmann die Niederlassung eines großen Unternehmens. Der türkischstämmige Vater von vier Kindern ist in Werl in der freiwilligen Feuerwehr aktiv und im Vorstand des örtlichen Schützenvereins.

Doch sein Erfolg beim Schießen ist ein Problem: Gedik wurde Schützenkönig. “Unser neuer Regent 2014”, verkündet die Schützenbrüderschaft Sönnern-Probsting stolz auf Ihrer Homepage – mitsamt Foto der “königlichen” Familie. Wie es sich gehört wurde nach dem Siegesschuss am 18. Juli ordentlich gefeiert – auch in der Kirche wurde Gedik beglückwünscht. Der Pastor sprach von christlichen Werten und Integration.

Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) zeigte jetzt, wo die ein Ende hat: im Kleingedruckten. Genauer in Paragraf 2 der Satzung der Brüderschaft in Sönnern, deren Dachverband der BDHS ist. Diese ist demnach eine “Vereinigung von christlichen Menschen”. Mihat Gedik ist Muslim. Der Fehler liegt für den BDHS auf der Hand: “Die haben ihre eigene Satzung nicht gelesen”, sagt Sprecher Rolf Nieborg. Heißt: Gedik hätte überhaupt nicht Mitglied der Bruderschaft in Sönnern werden dürfen. Der Dachverband schlägt vor: Gedik könnte abdanken oder Bürgerschützenkönig werden. Offenbar wurde der Bruderschaft auch empfohlen, Gedik zum Konvertieren aufzufordern.

Der unrechtmäßig gekrönte Schütze versteht die Welt nicht mehr: “Es ist mir völlig unverständlich, dass wir im 21. Jahrhundert solche Diskussionen führen müssen”, so der 33-Jährige, der katholische Religion als Abiturfach belegte. Seine Bruderschaft ist in einem Dilemma: Entweder, sie folgt den Vorschlägen des Dachverbandes oder sie kann wohl nicht Mitglied bleiben. Ein Rauswurf aus dem BDHS würde jedoch weitere Probleme bedeuten: “Abtrünnige werden in den anderen Verbänden nicht aufgenommen”, sagt Nieborg. Und das, obwohl ein muslimischer Schützenkönig zum Beispiel im Sauerländer Schützenbund laut Reglement durchaus erlaubt wäre.

Artikel des Westfälischen Anzeigers

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