Sammelklagen: Gemeinsam sind wir stark

Sammelklagen: Gemeinsam sind wir stark
Von Euronews
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Die Frage kommt von Benoit aus Lyon:
“Anfang Oktober gab es in Frankreich zum ersten Mal eine Sammelklage. So etwas ist aus den USA bekannt und existiert auch in mehreren europäischen Ländern. Worum genau handelt es sich dabei?”

Die Antwort gibt Anne-Lise Sibony, Professorin für Europäisches Recht an der Universität Lüttich (Belgien):

“Eine Sammelklage ist ein Mechanismus, der es mehreren Personen erlaubt gemeinsam juristisch zu agieren. Das ist vor allem dann interessant, wenn der entstandene Schaden, so wie in Frankreich Anfang Oktober, für den Einzelnen relativ gering ist. Auf der anderen Seite schließt das nicht aus, dass der kollektive Schaden sich auf mehrere Millionen Euro belaufen kann. Gäbe es in einem solchen Fall keine Möglichkeit sich mit anderen zusammen zu schließen, würde einfach nichts passieren.

Die Abläufe in den einzelnen europäischen Ländern sind nicht identisch. Vor allem unterscheiden sie sich in zweierlei Hinsicht. Erstens: In welchem Bereich sind sie überhaupt anwendbar? In einigen Ländern ist das sehr weit gefasst. Es gibt aber auch Länder, wo das sehr viel begrenzter ist. Zwei Beispiele: In Deutschland haben sie ein spezielles Verfahren, das es Kleinaktionären erlaubt, gemeinsam zu klagen. Geht es aber um Verschmutzung, dann wird ihnen das nicht helfen. Ein weiterer Unterschied in der Rechtsprechung besteht hinsichtlich der sogenannten “opt-in”/ “opt-out”- Verfahren. “Opt-in”: Das bedeutet, dass jede Person, die zu einer Gruppe dazu gehören will, selbstständig einen Aufnahmeantrag stellen muss.

Das andere Modell ist das sogenannte “opt-out”: In diesem Fall ist es Aufgabe des Gerichts zu definieren, wer zu einer Gruppe zählt und wer nicht. Zum Beispiel wird es sagen, dass alle Personen, die einen gemeinsamen Telefonanbieter haben, der wiederum an einem illegalen Kartell beteiligt war, automatisch zur Gruppe gehören, selbst wenn sie das nicht wollten.

Damit solche Sammelklagen voll funktionieren, ist aber noch einiges zu tun. Vor allem auf der europäischen Ebene bräuchte es Regelungen, die die transnationalen Fälle abdeckt. Da ist das Recht noch sehr verhalten.”

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