EU-Richter: Für Fettleibige kann Diskriminierungsschutz wie für Behinderte gelten

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Von Euronews
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Ein dänischer Kläger war von der Stadt entlassen worden: Weniger Bedarf an Kinderbetreuung, sagt die Stadt; der wahre Grund war sein Übergewicht, meint der Mann.

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Fettleibigkeit kann unter Umständen eine Behinderung sein – und in diesem Fall dürften Betroffene wegen ihres Körpergewichts nicht in ihrem Beruf benachteiligt werden.

Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.

Den Richtern ging es um Fälle, in denen jemand durch sein Gewicht
körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann.

Dann greife der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung – unabhängig davon, ob der Betreffende möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat.

In Deutschland gilt bereits eine ähnliche Regelung.

Der konkrete Fall stammt aus Dänemark: Ein stark übergewichtiger Mann war bei der Stadt Billund als Tagesvater beschäftigt, ihm wurde aber nach fünfzehn Jahren 2010 gekündigt.

Weniger Bedarf an Kinderbetreuung, sagt di0e Stadt; der wahre Grund war sein Übergewicht, sagt der Mann.

Sein Fall geht nun aber wieder zurück nach Dänemark; die dortigen Richter wollten von den europäischen Kollegen nur eine Orientierung haben.

Sie müssen jetzt entscheiden, ob das Übergewicht des Mannes eine Behinderung im Sinne des Luxemburger Urteils ist:

Dann hätte er auch – wie alle Behinderten – einen gesetzlichen Schutz vor Benachteiligung.

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