Deutschland schränkt Kopftuchverbot für Lehrerinnen ein

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Von Alexandra Leistner mit TAZ, BVERFG
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird das Kopftuchverbot für Lehrer heute aufheben. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung, die im Laufe des

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Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird das Kopftuchverbot für Lehrer heute aufheben. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung, die im Laufe des Tages bekannt gegeben werden soll, war zuvor durch eine Computerpanne von der taz veröffentlicht worden.

Zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen hatten geklagt, weil sie aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung auch in der Schule tragen wollen.

Mit der Entscheidung revidiert das Gericht seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin hatte damals geklagt, weil ihr die Verbeamtung verweigert wurde, solange sie auf das Tragen des Kopftuchs bestand. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass das Verbot Sache der Länder sei. Daraufhin verabschiedeten zahlreiche Bundesländer ein entsprechendes Gesetz. Dieses müsse nun “verfassungskonform eingeschränkt” werden urteilten die Richter in Karlsruhe laut taz. Von der Kopfbedeckung müsse eine “hinreichend konkrete Gefahr” ausgehen, um ein Verbot zu rechtfertigen.

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