Ungarns neues Grenzregime

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Von Christoph Debets
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Ungarns Grenzzaun ist fertig, die letzte Lücke der EU-Außengrenze zu Serbien geschlossen. Am Dienstag sind die verschärften Einwanderungsgesetze in

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Ungarns Grenzzaun ist fertig, die letzte Lücke der EU-Außengrenze zu Serbien geschlossen. Am Dienstag sind die verschärften Einwanderungsgesetze in Kraft getreten. Die EU-Außengrenze zu Serbien wird jetzt durch einen drei Meter hohen Zaun geschützt. Wer ihn überwindet begeht eine Straftat. In den vergangenen Tagen halfen Häftlinge und Soldaten, den Grenzzaun fristgerecht zum Inkrafttreten des neuen Grenzregimes fertigzustellen.

Die neuen Regeln sehen unter anderem eine Beschleunigung des Asylverfahrens vor. Innerhalb von zehn Tagen soll eine Entscheidung fallen, danach steht zwar der Rechtsweg offen, doch müssen die Gerichte ihr endgültiges Urteil ebenfalls innerhalb kürzester Frist fällen.

Die einschneidendste Änderung aber liegt darin, dass ein Asylantrag vor der Einreise gestellt werden muss. Wenn es Verzögerungen gibt, dann werden unschöne Szenen von wartenden Asylbewerbern künftig aus Serbien kommen – und nicht mehr aus Ungarn.

“Zunächst geht es um die grundlegende Frage, dass die Europäische Union in der Lage sein muss, ihre Außengrenze zu schützen; dass sie in der Lage sein sollte, zu verhindern, dass Menschen über die grüne Grenze kommen. Die Menschen sollen zu den offiziellen Grenzübergangsstellen geleitet werden, wo sie ihren Asylantrag stellen können”, erläutert Regierungssprecher Zoltán Kovács.

Geändert wird auch das Strafrecht. Die illegale Einreise wird mit bis zu 3 Jahren Haft bestraft, die Beschädigung des Grenzzauns ist ebenfalls eine Straftat. Schleuser müssen mit härteren Strafen rechnen.

Menschrechtsaktivisten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen: “Aus juristischer Sicht enthalten diese Bestimmungen so viele mögliche Menschenrechtsverletzungen, dass sie einer Überprüfung durch Menschenrechtsforen nicht standhalten werden”, meint die stellvertretende Vorsitzende des ungarischen Helsinki Komitees, Marta Pardavi.

Österreichs höchstes Verwaltungsgericht sieht das ähnlich. Am Montag entschied es, dass aufgrund der drohenden Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Grundrechtecharta der EU Asylbewerber nicht mehr nach Ungarn überstellt werden dürfen. In Deutschland gab es schon eine ganze Reihe solcher Urteile.

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