Frankreich, ein Land im Ausnahmezustand

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Von Andrea Büring
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Es ist ein Sicherheitsaufgebot, das es so in Frankreich noch nicht gegeben hat. Und das ist wohl nur der Anfang – der Anfang in einem Land im

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Es ist ein Sicherheitsaufgebot, das es so in Frankreich noch nicht gegeben hat. Und das ist wohl nur der Anfang – der Anfang in einem Land im Ausnahmezustand.

Zwei Tage nach den Attentaten kündigte der französische Präsident an, was die Nationalversammlung an diesem Donnerstag absegnete: die Verlängerung des Ausnahmezustands. François Hollande erklärte an diesem Montag vor beiden Kammern, das Parlament über einen Gesetzentwurf abstimmen zu lassen, um den Ausnahmezustand um drei Monate zu verlängern. Sein Inhalt solle an die aktuelle Bedrohung und die technologischen Entwicklungen angepasst werden, so Hollande in Versailles.

Angepasst, weil er auf ein Gesetz vom 3. April 1955 zurückgeht. Frankreich verhängte ihn mitten im Algerien-Krieg, als die damalige französische Kolonie um ihre Unabhängigkeit kämpfte.

Der Ausnahmezustand war eine Reaktion auf die Anschlagswelle der algerischen nationalen Befreiungsfront, die im November 1954 begann. Er galt zunächst für drei Monate und wurde dann um ein halbes Jahr verlängert.

November 2005: Sicherheitskräfte kämpfen gegen die Aufstände in den französischen Banlieues. Um das Chaos zu beenden, ordnet auch Präsident Jacques Chirac den Ausnahmezustand an. Die Präfekten in den betroffenen Zonen hatten damit die Möglichkeit, eine Ausgangssperre zu verhängen.

November 2015. Anders ist diesmal, dass der aktuelle Ausnahmezustand für GANZ Frankreich gilt. Er sieht außerdem vor, Hausarrest auch auf Verdächtige auszuweiten, die aufgrund handfester Gründe ein Sicherheitsrisiko darstellen. Einigen von ihnen kann der Umgang mit anderen mutmaßlichen Terrorverdächtigen verboten werden.

Neu ist ebenfalls, dass Hausdurchsuchungen leichter angeordnet werden können – und zwar ohne vorherige Einschaltung der Justiz. Ausgenommen davon sind Razzien bei Anwälten, Beamten und Journalisten. Die Präfekten haben darüber hinaus wie bereits vor zehn Jahren die Möglichkeit, eine Ausgangssperre zu verhängen, Konzerte abzusagen oder Vereinigungen aufzulösen, sollten sie ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Eine weitere wichtige Änderung zum Gesetz von 1955 gibt es: Während es damals zumindest theoretisch möglich war, dass der Staatsapparat die Medien unter seine Kontrolle bringt, ist dieser Paragraph nun gestrichen.

Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Senat – womöglich an diesem Freitag – verabschiedet werden.

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