Chat mit Folgen - Europäischer Gerichtshof stärkt Arbeitgeber

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil über die private Nutzung des

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat ein möglicherweise bahnbrechendes Urteil über die private Nutzung des Internets]} an Computern am Arbeitsplatz gefällt.

Demnach dürfen Unternehmen unter Umständen auch die private Online-Kommunikation ihrer Angestellten unter die Lupe nehmen.

Barbulescu v Romania: no viol of private life where company referred to private internet use in disciplinary procs https://t.co/NV3On8CE1a

— Rupert Skilbeck (@RupertSkilbeck) January 13, 2016

Verhandelt wurde der Fall eines rumänischen Ingenieurs, der über den Dienst Yahoo Messenger nicht nur mit Kunden, sondern auch mit seiner Verlobten gechattet hatte. Der Angestellte wurde im Jahr 2007 entlassen. Zur Begründung gab das Unternehmen an, die firmeninternen Regeln würden die Nutzung von Yahoo Messenger für private Zwecke untersagen.

Dagegen hatte der Ingenieur geklagt, weil das Unternehmen sein “Recht auf vertrauliche Korrespondenz verletzt habe”.

Der EGMR folgte dieser Argumentation nicht. Es sei nicht “unbegründet, dass ein Arbeitgeber die Erfüllung der beruflichen Aufgaben seiner Angestellten am Arbeitsplatz überprüft”. Zudem habe das Unternehmen die Chats in dem Glauben überprüft, es handele sich dabei um “ausschließlich berufliche Kontakte”.

“Schnüffeln von Chefs erlaubt”

Your Boss Can Snoop on Your … – #Bogdan_Mihai_Barbulescu#Michael_Burd#Yahoo_Inc#Yahoo_Messengerhttps://t.co/3oyJ3ncuqa

— shopall (@Shopall3) January 12, 2016

Der EGMR folgte ferner der Argumentation rumänischer Gerichte, die Protokolle der Chats als Beweismittel gegen den Kläger zugelassen hatten. Die Protokolle würden “die private Nutzung des Computers während der Arbeitszeit belegen”. Zudem sei eine “gerechte Balance durch die Geheimhaltung der Identitäten der Chat-Teilnehmer gewahrt” worden.

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind für alle Staaten bindend, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben.

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