Deutsche Regierungskoalition will am Asylrecht einiges verschärfen

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Die deutsche Regierungskoalition will am Asylrecht einiges verschärfen. So können bestimmte Flüchtlinge in den nächsten zwei Jahren keine Verwandten

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Die deutsche Regierungskoalition will am Asylrecht einiges verschärfen.

So können bestimmte Flüchtlinge in den nächsten zwei Jahren keine Verwandten aus ihrer Heimat nachholen. Bisher war das ein Streitpunkt zwischen Sozialdemokraten und vor allem der CSU.

Dieser Streit hatte das Vorhaben verzögert, nachdem sich die Koalition an sich schon Anfang November in den Grundzügen auf das “Asylpaket II” verständigt hatten. Es sieht im wesentlichen neue Aufnahmestellen mit Schnellverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen vor.

Die neue Regelung zum Familiennachzug betrifft vorerst nur eine kleine Gruppe, die Flüchtlinge mit eingeschränktem (“subsidiärem”) Schutzstatus.

“Subsidiär geschützt” ist, wer weder Asyl bekommt noch einen Schutzstatus laut Genfer Flüchtlingskonvention, der aber dennoch nicht heimgeschickt wird, weil ihm dort zum Beispiel Todesstrafe oder Folter drohen. Er bekommt zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr.

Die große Gruppe der Syrer erhält derzeit vor allem Schutz nach der Genfer Konvention. Bald könnten aber auch sie wieder vermehrt nur
“subsidiären Schutz” bekommen. Nach zwei Jahren läuft die Regelung zum eingeschränkten Familiennachzug aus.

Auch bei einem weiteren offenen Punkt aus dem Asylpaket einigten sich die Koalitionspartner: Die Eigenbeteiligung von Asylbewerbern für
Integrationskurse soll künftig zehn Euro im Monat betragen.

Außerdem wurde vereinbart, dass die nordafrikanischen Länder Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um Asylbewerber von dort schneller wieder zurückzuschicken.

Die Zahl der Asylbewerber aus Marokko und Algerien war Ende letzten Jahres deutlich gestiegen, die Zahlen aus Tunesien kaum.

Zudem wurden jetzt die ersten der neuen Flüchtlingsausweise ausgegeben: Das geschah im Zentralen Registrierzentrum für Baden-Württemberg in Heidelberg. Der Bundesrat muss dem zugrundeliegenden Gesetz heute noch zustimmen.

Diese Dokumente sollen in Zukunft zum Beispiel verhindern, dass sich Flüchtlinge in verschiedenen Orten mehrfach anmelden.

Der Ausweis enthalte neben Foto, Namen und Alter auch Angaben zur Herkunft der Flüchtlinge, teilte das BAMF mit, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Die Daten samt Fingerabdrücken werden an das Bundeskriminalamt übermittelt und mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen.

Da alle mit Flüchtlingen befassten Behörden Zugriff auf die Daten bekommen, ist laut BAMF künftig ausgeschlossen, dass Asylbewerber mit mehreren Identitäten unterwegs sind. Ab Mitte Februar soll das System deutschlandweit eingeführt werden.

So werden in den kommenden Tagen Ausgabestellen in Zirndorf, Herford und Berlin eröffnet, in denen Flüchtlinge die neuen Papiere bekommen sollen.

In einem Flugzeug von Berlin nach Erbil und Bagdad saßen gestern erneut etliche Iraker, die nach ihrer erfolgreichen Flucht nun doch wieder in ihre Heimat zurückkehren wollten.

Sie kamen mit dem Flüchtlingsleben in Deutschland nicht zurecht: Flüchtlingsheime und Warteschlangen machten ihnen zu schaffen, dazu kam Heimweh nach Familie und Freunden.

Schon seit Monaten nutzen Flüchtlinge wie sie die wöchentliche Direktverbindung in ihr Heimatland. Auch in Direktflügen von Frankfurt am Main und von Düsseldorf aus sitzen irakische Fluchtrückkehrer.

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