"Willkürliche Haft": Assange will sich per Skype zu UN-Urteil äußern

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Von Euronews
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Nun ist es offiziell: UN-Rechtsexperten haben den Aufenthalt von Whistleblower Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London als

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Nun ist es offiziell: UN-Rechtsexperten haben den Aufenthalt von Whistleblower Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London als “willkürliche Haft” eingestuft. Der WikiLeaks-Gründer lebt dort seit mehr als drei Jahren, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen.

In Schweden wird gegen Assange wegen Vergewaltigung ermittelt.
Assange fürchtet zudem, über Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Dort droht ihm wegen Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks ebenfalls eine Anklage.

Das UN-Gremium forderte ein Ende des Freiheitsenzugs sowie eine Entschädigung für Assange: “Eine Inhaftierung kann legal sein, alle bestehenden Rechtsverfahren wurden vielleicht respektiert und dennoch kann sie willkürlich sein. Und in diesem Fall hat die Arbeitsgruppe entschieden, dass die Inhaftierung vielleicht legal aber dennoch willkürlich ist”, so Christophe Peschoux von den Vereinten Nationen in Genf.

Das UN-Urteil ist allerdings nicht rechtsbindend. Sowohl Schweden als auch Großbritannien teilen die Meinung des UN-Gremiums nicht. Nach ihrer Ansicht hält sich Assange freiwillig in der Botschaft auf und könne diese jederzeit verlassen.

Um 13 Uhr will sich Assange per Skype zu seinem Fall äußern. Er könnte die Botschaft in dann verlassen.

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In diesem Video erklärt ein Mitglied der UN-Expertengruppe die Argumentation des Einschätzung:

Exclusive: 1 of 3 #UNWGAD experts explains how they decided #Assange case. Full video to follow on our FB pic.twitter.com/rQZTJjmyKe

— UN Human Rights (@UNHumanRights) February 5, 2016

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