In Deutschland befasst sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit einem Verbot der rechtsgerichteten NPD. Den Antrag hatte der Bundesrat gestellt
In Deutschland befasst sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit einem Verbot der rechtsgerichteten NPD. Den Antrag hatte der Bundesrat gestellt. Dessen Präsident Stanislaw Tillich begründete das Gesuch unter anderem damit, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands kämpfe darum, die “freiheitliche demokratische Grundordnung” des Staates zu beseitigen, sei rassistisch und antisemitisch und stehe ideologisch in “eindeutiger Tradition des historischen Nationalsozialismus”.
Die NPD spricht angesichts des Verfahrens von einem ‘staatsinstitutionell tief verankerten Kampf gegen Rechts’ und sieht eigenen Angaben nach den “Prozess der politischen Meinungs- und Willensbildung” gefährdet.
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2001 unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingereicht und 2003 eingestellt worden, da der Verfassungsschutz Informanten bis in die NPD-Spitze hinein hatte.