Südafrika hätte den wegen Völkermordes gesuchten sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir während seines kurzen Aufenthalts in dem Land
Südafrika hätte den wegen Völkermordes gesuchten
sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir während seines kurzen Aufenthalts in dem Land festnehmen müssen. Das erklärte das oberste Berufungsgericht Südafrikas am Dienstag. Den Staatschef nicht festzunehmen, habe die Verpflichtungen Südafrikas gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verletzt und sei «gesetzeswidrig» gewesen, wie die Richter erklärten.
Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hatte argumentiert, dass Al-Baschir wegen der Teilnahme an einem Gipfeltreffen der
Afrikanischen Union in Johannesburg im Juni 2015 diplomatische Immunität zustand. Sie ließ den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Al-Baschir daher trotz einer einstweiligen Verfügung der südafrikanischen Justiz wieder ausreisen.
Ein Gericht in Pretoria hatte während Al-Baschirs Besuch verfügt, dass er das Land bis zu einem Urteil des Gerichts nicht verlassen dürfe. Den Haag hat Haftbefehle gegen Al-Baschir wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Krisenprovinz Darfur erlassen. Der Konflikt
hat nach UN-Schätzungen seit 2004 etwa 300 000 Menschenleben gekostet. Mehr als 2,5 Millionen Menschen flohen vor der Gewalt.
Sudan leader Bashir faces arrest if he sets foot in South Africa after SA govt lost appeal https://t.co/8B47cMBXVHpic.twitter.com/6qQ2sN67ww
— The EastAfrican (@The_EastAfrican) March 15, 2016