Essen stehlen: In Italien nicht immer ein Verbrechen

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Von Euronews
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Lange Finger nach etwas Essbarem zu machen sollte nicht als Verbrechen angesehen werden. Zu diesem Fazit ist der Oberste Gerichtshof Italiens

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Lange Finger nach etwas Essbarem zu machen sollte nicht als Verbrechen angesehen werden. Zu diesem Fazit ist der Oberste Gerichtshof Italiens gekommen.

Ein ukrainischer Mann, der im norditalienischen Genua durch eine schwierige Zeit ging und ohne Obdach lebte, war im Jahr 2011 beim Klauen von etwas Käse und Wurst erwischt worden. Wert des Diebesguts: 4,07 Euro.

Er wurde für Diebstahl zu sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt und musste 100 Euro Strafe bezahlen.

Ein Anwalt legte Berufung ein, mit der Begründung, dass dem Angeklagten nicht Diebstahl sondern versuchter Diebstahl hätte angelastet werden müssen – da er ja auf frischer Tat ertappt worden war.

Doch Italiens Oberster Gerichtshof hob das Urteil gleich ganz auf: “Die Lage des Angeklagten und die Umstände, in denen er die Waren an sich brachte, zeigen, dass er nur eine Menge stehlen wollte, die seinem unmittelbaren Bedarf zur Nahrungsaufnahme entsprach”, hieß es in der Begründung des Gerichts.

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