EuGH weist Klagen gegen Tabakrichtlinie ab

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Die neue Tabakrichtlinie der Europäischen Union mit ihren weiter gefassten Verboten und Beschränkungen ist rechtens. Das bestätigte der Europäische

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Die neue Tabakrichtlinie der Europäischen Union mit ihren weiter gefassten Verboten und Beschränkungen ist rechtens.

Das bestätigte der Europäische Gerichtshof EuGH in Luxemburg am Mittwoch.

Mehrere Tabakunternehmen und Polen hatten gegen die Richtlinie geklagt, derzufolge etwa Aroma-Zusätze wie Menthol künftig nicht mehr zugelassen sind, und sogenannte E-Zigaretten weitgehend den gleichen Werbebeschränkungen unterliegen wie Tabakprodukte.

Die Richtlinie muss nun bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt werden.

Allerdings gelten bis zu vierjährige Übergangsphasen für spezifische Produkte.

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