Vor Bundesverfassungsgericht: "Geldpolitik" kontra "politica monetaria"

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Von Euronews
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Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigt erneut das deutsche Bundesverfassungsgericht. „Was hier geschieht, ist im Grunde

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Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) beschäftigt erneut das deutsche Bundesverfassungsgericht.

„Was hier geschieht, ist im Grunde genommen ein Staatsstreich“, betont Kerber.Klage vs. Bundesverfassungsgericht http://t.co/V8NVPv8#esm

— stahlzart (@Stahlzart) 1 septembre 2011

Der Berliner Anwalt Markus Kerber bestätigte (gegenüber “Reuters”), er habe eine entsprechende Beschwerde initiiert, verfasst und eingereicht.

Nach Medienberichten (“Welt am Sonntag”) geht es der klagenden Gruppe von Professoren und Unternehmern um die Frage, ob die EZB mit dem umfassenden Aufkauf von Staats- und bald auch Unternehmens-Anleihen ihr Mandat überschreite und damit Grundrechte der Deutschen übergehe.

Der Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber gehört zu den Klägern vorm #Bundesverfassungsgericht. Sein Plädoyer: http://t.co/OVRMUGiqQt

— WirtschaftsWoche (@wiwo) 11 juin 2013

Kerber, auch Professor für öffentliche Finanzwirtschaft demnach:

Die EZB starte immer neue Programme unter dem Vorwand, das Inflationsziel von mittelfristig rund zwei Prozent zu erreichen. Die neuen Programme hätten aber unkalkulierbare Risiken für die Bilanz der Bundesbank und damit auch für den deutschen Steuerzahler.

Die EZB sei ein “souveräner Diktator”, der nach Gutdünken vorgehe und dabei die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen aus den Augen verliere.

#EZB#Diktator#Draghi ##verfassungsbeschwerde

Prof. Kerber bezeichnet die EZB in seinem Schriftsatz als… https://t.co/oXoAcjj06M

— Liberale Vereinigung (@LVereinigung) 17 mai 2016

Die Deutschen sollten weniger sparen und mehr investieren, so der angegriffene EZB-Chef Mario Draghi sinngemäß. Der hohe deutsche Leistungsbilanzüberschuss sei eine wesentliche Ursache für den Überhang an Ersparnissen – „die Sparer müssen ihr Geld nicht nur auf dem Sparbuch anlegen, sondern haben auch andere Möglichkeiten“.

Daraufhin Bundesbank-Chef Jens Weidmann: „Die Sparer dafür zu tadeln, dass sie sparen ist genauso falsch wie den Investoren vorzuwerfen, dass sie zu wenig investieren. Es stimmt zwar, dass Leistungsbilanzüberschüsse von mehr als acht Prozent der Wirtschaftsleistung nicht nachhaltig sind. Man darf aber nicht vergessen, dass der jüngste Anstieg großenteils mit der Abwertung des Euro und dem Ölpreis-Verfall zusammenhängt.“

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe nehmen bereits die Euro-Rettungspolitik der EZB unter die Lupe. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte der EZB zwar im vergangenen Jahr einen weitgehenden Freifahrtschein für das umstrittene Anleihekaufprogramm gegeben. Nun soll aber geprüft werden, ob diese Entscheidung auch mit den verfassungsrechtlichen Kriterien vereinbar ist. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Sigrid Ulrich mit Reuters, dpa

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