EuGH: Illegale Einreise allein kein Grund für Gefängnis

EuGH: Illegale Einreise allein kein Grund für Gefängnis
Von Christoph Debets
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Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Mitgliedsstaaten untersagt, Strafhaft gegen illegale Einwanderer zu verhängen, nur weil sie illegal eingereist sind.

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Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Mitgliedsstaaten untersagt, Strafhaft gegen illegale Einwanderer zu verhängen, nur weil sie illegal eingereist sind. Vielmehr verlange die EU-Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG), dass illegalen Einwanderern bis zu einem Monat Zeit gewährt werden müsse, freiwillig auszureisen. Nur wenn die gegen eine Abschiebeverfügung verstoßen, eine Straftat begangen haben oder die Gefahr besteht, dass sie der Ausreiseverfügung keine Folge leisten, kann gegen sie Strafhaft verhängt werden.

Das Gericht entschied im Fall der gaanischen Staatsbürgerin Selina Affum, die mit dem Bus aus dem belgischen Gent kommend in Calais aufgegriffen worden war, bevor sie nach Großbritannien weiterreisen konnte. Sie hatte sich mit einem belgischen Reisepass ausgewiesen, der auf eine andere Person ausgestellt war. Damit habe sie gegen einschlägige französische und europarechtliche Bestimmungen verstoßen. Ihre Festnahme sei zunächst auch rechtmäßig gewesen, urteilte das Gericht, nicht aber die Verlängerung der Haft, nachdem ihre Ausweisung angeordnet worden war und die Antwort der belgischen Behörden auf das Rücküberstellungsgesuch abgewartet wurde.

Mehr zum Thema

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) Rechtssache C‑47/15

Richtlinie 2008/115/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

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