Polen: Europarats-Kommissar sieht Rechtsstaat in Gefahr

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Der Menschenrechtsbeauftrage des Europarats, Nils Muižnieks, sieht nach den jüngsten Gesetzesreformen in Polen die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in dem Land in…

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Der Menschenrechtsbeauftrage des Europarats, Nils Muižnieks, sieht nach den jüngsten Gesetzesreformen in Polen die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in dem Land in Gefahr. Die “Erosion der Rechtsstaatlichkeit” bedrohe die Menschenrechte, heißt es. Bei der Vorstellung eines Berichts rief Muižnieks jetzt die konservative Regierung in Warschau auf, ihren Kurs zu ändern. Besonders sorge ihn die Lage des Verfassungsgerichts.

Erosion of rule of law threatens human rights protection in #Polandhttps://t.co/XIyHFbGp7kpic.twitter.com/1ZmQILUWVX

— Nils Muiznieks (@CommissionerHR) 15. Juni 2016

“Ich würde sagen, das Verfassungsgericht ist besonders gefährdet. Das ist einzigartig, etwas Ähnliches habe ich nirgendwo in Europa gesehen. Hier wird ein Schlüsselelement der Gewaltenteilung und ein Schlüsselelement für die Menschenrechte lahmgelegt durch die Handlungen der Regierung. Das nehme ich sehr ernst.”

Muižnieks: “Polen muss kooperieren”

In dem Bericht geht es um Rechtssystem, Menschenrechte, Geschlechtergleichheit und Medienfreiheit in Polen. Im Februar hatte Muižnieks Polen besucht. Seither sei es im Parlament immerhin zu Beratungen mit Juristen und der Suche nach einem parlamentarischen Kompromiss gekommen sei, sagte er. Eine Lösung wurde allerdings noch nicht erzielt.

Muižnieks kritisierte daneben, dass trotz der Mahnungen bei seinem Besuch in Februar Gesetze in aller Eile und ohne Beratungen mit Experten verabschiedet würden. “Polen muss jetzt die Urteile des Verfassungsgerichts ebenso umsetzen wir die Vorschläge der Europarats-Experten, die Regierung muss kooperieren, um zu einem guten Gesetz für den öffentlichen Rundfunk zu gelagen. Sie muss abwarten und auf die Bedenken von Menschenrechtsvertretern hören, bevor sie neue Gesetze einführt.”

Die Regierung sagte, der Bericht sei nicht ausgewogen sondern selektiv und einseitig. Die EU startete im Januar eine Untersuchung, ob die Reform des Gesetzes zum Verfassungsgericht in Polen verfassungskonform ist. Das Gericht selbst, dessen Arbeit durch das Gesetz eingeschärnkt wird, hat dieses bereits als verfassungswidrig zurückgewiesen.

Europarat kritisiert auch Polizeigesetz

Erst am Freitag hatten Rechtsexperten des Europarats das polnische Polizeigesetz mit seiner Ausweitung von Datenüberwachung kritisiert. Die sogenannte Venedig-Kommission empfahl, zusätzliche Sicherheits- und Kontrollmechanismen einzuführen, um exzessives Abhören zu verhindern und die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Auf Kritik stieß vor allem, dass Sicherheitsdienste auch ohne Gerichtsbeschluss Zugang zu Internet- und Telefondaten haben dürfen. Gerade bei heiklen Metadaten müsse es eine richterliche Kontrolle geben, hieß es. Auch müsse sichergestellt werden, dass auch bei überwachten Personen Gespräche mit deren Anwalt vertraulich bleiben.

Anders als im Streit um die polnische Justizreform fanden die Juristen in der Stellungnahme am Freitag auch verständnisvolle Worte: Angesichts der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität versuchten derzeit viele Länder, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit zu halten. Polen sei bei weitem nicht das einzige Land, das dabei Kritik auf sich ziehe.

Die nationalkonservative polnische Regierung steht in Europa wegen umstrittener Gesetzesreformen in der Kritik. Die EU-Kommission eröffnete ein Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.

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