Bundestag sagt "Ja" zu "Nein heißt Nein"

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Von Alexandra Leistner mit dpa, bundestag.de
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Der deutsche Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft.

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Der deutsche Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig eine Neufassung des Vergewaltigungsparagrafen, in dem der Grundsatz “Nein heißt Nein” gilt.

Eine sexuelle Handlung ist demnach künftig eine Vergewaltigung, wenn der Täter sich über den “erkennbaren Willen” des Opfers hinwegsetzt. Dieses muss sich also nicht wie zuvor aktiv wehren.

Die Rechte der Opfer von Sexualdelikten werden damit erheblich gestärkt. Menschenrechtler begrüßten die Reform als Paradigmenwechsel.

Katja Grieger von der Organisation Frauen gegen Gewalt, dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland, erklärte: “Bisher war es so, dass eine Vergewaltigung strafbar wurde, die Betroffenen sich wehren mussten oder der Täter Gewalt anwenden oder androhen musste. Das ist jetzt nicht mehr so. Es reicht jetzt aus, Nein zu sagen, und das bedeutet natürlich, dass viele sexuelle Übergriffe, die bisher komplett straflos waren und bei denen gar nichts passiert ist, diese Taten jetzt bei Anzeige zumindest verfolgt werden können.”

Umstritten war dagegen der hinzugefügte Straftatbestand für Übergriffe aus Gruppen heraus. Demnach kann nun jeder belangt werden, der bei einer sexuellen Nötigung oder Belästigung zugegen ist. Hintergrund der Initiative der Bundesregierung waren die Silvesterübergriffe von Köln. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Sie kritisieren das Gesetz als verfassungswidrig. Gesetzentwürfe der beiden Fraktionen scheiterten an der Koalitionsmehrheit im Ausschuss.

Allerdings weist der Bundestagauf seiner Internetseite darauf hin, dass die Gruppenregelung auch auf sogenannte “Antänzer” anzuwenden ist und es auch um Fälle geht, bei denen Personen aus einer Gruppe heraus bedrängt werden und die Situation für Straftaten wie Raub oder Diebstahl genutzt wird.

Die Strafbarkeit richtet sich hierbei danach, ob es zu Übergriffen kommt, und nicht danach, ob diese vom Vorsatz des einzelnen Gruppenbeteiligten umfasst waren. (Bundestag.de:http://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434604)

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