Syrienkämpfer in Frankfurt vor Gericht

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Von Christoph Debets
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Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt muss sich ein 30-jähriger Deutsch-Marokkaner als IS-Kämpfer verantworten.

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Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt muss sich ein mutmaßlicher IS-Kämpfer verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 30-jährigen Deutsch-Marokkaner die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Der ehemalige Frankfurter Abdelkarim el-B. soll 2013 bis Februar 2014 in Syrien für die IS-Dschihadisten gekämpft haben.

“Beim IS war er hauptsächlich tatsächlich im Kampfverband eingebunden. Darüberhinaus soll er auch Kriegsverbrechen begangen haben. Konkret ist der Sachverhalt da, dass Mitkämpfer eine Leiche eines gegnerischen Kämpfers verstümmelt haben, indem sie ihr Ohren und Nase abschnitten. Der Angeklagte filmte dieses Geschehen mit seinem Mobilfunkgerät und kommentierte dies in ehrverletzender Art und Weise”, erklärte Bundesanwältin Carola Bitter.

Frankfurter Salafist Abdelkarim el-B. vor Gericht #ISIShttps://t.co/7v9yribeSh via welt</a></p>&mdash; Chris H-Hildebrandt (Anaminona) August 22, 2016

Auf dem Video, das auf dem Handy des Angeklagten sichergestellt wurde, soll zu sehen sein, wie er in das Gesicht der Leiche tritt und den Getöteten beleidigt und verflucht. Für die Verteidigung ist dies kein Kriegsverbrechen.

“Also was den Tatvorwurf der Leichenschändung in Syrien angeht, betreten wir mit dem Völkerstrafgesetzbuch quasi juristisches Neuland. Es gab noch nicht sonderlich viele Verfahren in Deutschland diesbezüglich und aus Sicht der Verteidigung ist eine Leichenschändung in Syrien nicht strafbar.

Der mutmaßliche Syrienkämpfer war im Februar 2014 in Ankara festgenommen worden, nachdem er seiner Freundin eine Rohrbombe zum Transport nach Deutschland gegeben hatte. Diese war jedoch bei der Gepäckkontrolle am Flughafen Gaziantep entdeckt worden.

Der Angeklagte beteuert, in Syrien als Krankenwagenfahrer für die Freie Syrische Armee gearbeitet zu haben.

Mehr zum Thema

§ 8 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) Kriegsverbrechen gegen Personen

§ 168 Strafgesetzbuch (StGB) Störung der Totenruhe

§ 129a Strafgesetzbuch (StGB) Bildung terroristischer Vereinigungen

§ 129b Strafgesetzbuch (StGB) Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung

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