Rückschlag für May: Brexit im Alleingang geht nicht

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Von Euronews
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May muss das Parlament fragen. So hat der High Court entschieden.

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Das britische Parlament darf darüber abstimmen, wann die Regierung in London die offiziellen Verhandlungen mit Brüssel über einen Austritt aus der EU beginnt. Das entschied das zuständige Gericht (Hight Court). Gegner der Premierministerin hatten vor dem Londoner High Court Klage eingereicht.

Es ging um die Frage, ob die britische Regierung ohne Zustimmung des Parlaments den Austritt Großbritanniens aus der EU gemäß Artikel 50 des Vertrags von Lissabon anmelden darf.

Klägerin Gina Miller erklärt: “Das heutige Ergebnis ist für uns alle, es geht nicht um mich und meine Gruppe, es geht um Großbritannien. Wir alle wollen das beste Land und die beste Zukunft. Es geht um das Prozedere, nicht um Politik.”

Premierministerin Theresa May darf also nicht ohne das Parlament einen Antrag auf den Brexit stellen.

Im Juni hatten sich die Briten in einem Referendum mehrheitlich für einen Ausstieg aus der EU ausgesprochen.

Es kann nun allerdings ein noch höheres Gericht angerufen werden – alles Prozesse, die den eigentlichen Ausstieg weiter nach hinten verschieben.

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