Rechtsstreit beendet: Polen darf Polanski nicht ausliefern

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Von Euronews
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Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des Regisseurs unzulässig sei.

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Polen darf Star-Regisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei.

Der polnische Generalstaatsanwalt und Justizminister der nationalpopulistischen Regierungspartei, Zbigniew Ziobro, hatte gegen das Urteil vom Oktober vergangenen Jahres Einspruch eingelegt, weil der 83-jährige aufgrund seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei.

Die US-Justiz ermittelt seit über 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen gegen Polanski, der einen Wohnsitz in Krakau hat. Das Krakauer Gericht hatte die Auslieferung mit der Begründung abgelehnt, Polanski hätte für die Tat bereits in den 70er Jahren eine mit der US-Staatsanwaltschaft vereinbarte freiwillige Haftstrafe verbüßt. Zweifelhaft sei ferner, ob dem Regisseur in den USA ein fairer Prozess gemacht würde. Die Entscheidung des Obersten Gerichts in Warschau ist endgültig.

Oscar-Preisträger Polanski hatte mit Spielfilmen wie der “Der Pianist” und “Tanz der Vampire” Weltruhm erlangt.

The Polish Supreme Court rejected a government request to extradite Roman Polanski to the United States https://t.co/fzNpPlDxuH

— The New York Times (@nytimes) 6 December 2016

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