Abgasskandal: EU-Kommission geht gegen lasche Länder vor

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Die EU-Kommission greift im VW-Abgasskandal zu härteren Bandagen und eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem gegen Deutschland.

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Die EU-Kommission greift im VW-Abgasskandal zu härteren Bandagen und eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem gegen Deutschland.

Die Brüsseler Behörde warf neben der Bundesrepublik auch Luxemburg, Spanien und Großbritannien vor, die nationalen Vorgaben zur Verhängung von Strafen ignoriert zu haben, obwohl Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen genutzt habe. Diese Mechanismen sind in Europa seit 2007 grundsätzlich verboten, es sei denn, sie dienen beispielsweise bei Kälte dem Schutz des Motors. Nach Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) haben alle deutschen Hersteller außer BMW die Ausnahmen zu großzügig ausgelegt.

Lucia Caudet, Sprecherin der Europäischen Kommission:

“Eine Reihe von Mitgliedsstaaten hat es versäumt, Straf-Systeme einzurichten, um Autohersteller davon abzuhalten, Gesetze zu brechen. Eine Reihe von anderen hat es versäumt, sie in dem speziellen Fall von Volkswagen anzuwenden, wo illegale Abschaltvorrichtungen Rechtsvorschriften verletzt haben.”

From VW to Suzuki: a timeline of emission #scandalshttps://t.co/3GiG9VXUYa#automobile#VWscandal .C0llinFurtado</a> <a href="https://t.co/mndim313Ex">pic.twitter.com/mndim313Ex</a></p>&mdash; Zee Business (ZeeBusiness) 19. Mai 2016

Auch gegen Tschechien, Litauen und Griechenland wurden Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht, weil dort noch keine Regeln für entsprechende Strafen gegen Autohersteller erlassen worden sind.

Auslöser des Verfahrens sind die Tricksereien des Volkswagen-Konzerns, der mit Hilfe einer speziellen Software die Abgaswerte von Millionen Diesel-Autos schönte. Die EU-Kommission argwöhnt, dass insbesondere die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben.

Die EU-Kommission beschuldigte Deutschland und Großbritannien zudem, das Gesetz gebrochen zu haben, weil sie nicht die geforderten technischen Informationen aus den eigenen Untersuchungen gegen den Wolfsburger Konzern zur Verfügung gestellt haben sollen. Dabei geht es um mögliche Unregelmäßigkeiten beim Ausstoß von Stickoxid bei Fahrzeugen von VW und anderen Herstellern.

Das Bundesverkehrsministerium in Berlin wies die Vorwürfe zurück und forderte die Brüsseler Behörde erneut auf, das bestehende Recht zu ändern. Ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sagte, Deutschland habe als einziges Land in Europa einen umfassenden Katalog mit Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen umgesetzt.

Gegenüber VW seien Maßnahmen ergriffen worden, “die auf die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes gerichtet sind”. Dazu zählten der verpflichtende Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen, ein Rückruf von 630.000 Autos verschiedener Hersteller zur Optimierung von Abgasreinigungssystemen sowie unangemeldete Prüfungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Zudem sei die EU-Kommission von Dobrindt aufgefordert worden, das geltende Recht so zu ändern, dass der Stand der Technik beim Abgasreinigungssystem als zwingendes Qualitätsmerkmal ergänzt wird.

Statt einer Änderung der alten Verordnung setzt EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska auf neue Regeln und rief das EU-Parlament und den EU-Rat auf, möglichst bald eine Einigung bei der geplanten Reform zur Typgenehmigung von Fahrzeugen zu erreichen.

Ein Vertragsverletzungsverfahren verläuft in mehreren Stufen und kann mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und einer Geldbuße für das betroffene Mitgliedsland enden.

su mit dpa

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