Frankreich verbietet dienstliche E-Mails außerhalb der Arbeitszeiten

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Frankreich hat einen gesetzlichen Anspruch für Arbeitnehmer eingeführt, berufliche e-Mails außerhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren.

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Frankreich hat einen gesetzlichen Anspruch für Arbeitnehmer eingeführt, berufliche e-Mails außerhalb der Arbeitszeiten zu ignorieren.

Das “Recht auf Abschalten” sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten genaue Abmachungen mit ihren Mitarbeitern über die Verwendung von Mobilgeräten für dienstliche Zwecke treffen.

Die Maßnahme soll negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Privatleben der “Internet” Generation entgegenwirkenu nd eine bessere Balance zwischen Arbeit und Privatleben schaffen.

Regierung und Gewerkschaften hatten sich besorgt darüber gezeigt, dass die in Frankreich geltende 35-Stunden-Woche durch Technologien, die die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen lassen, untergraben wird.

Eine Umfrage von Eléas ergab, dass sechs von zehn französischen Arbeitnehmern ein Gesetz zur Kontrolle der Nutzung digitaler Geräte außerhalb der Arbeitszeit wünschten. Die gleiche Umfrage ergab, dass 37% der Befragten außerhalb der Arbeitszeit dienstliche E-Mails bearbeiten.

Eine Studie der Lehigh University in Pennsylvania aus dem Sommer 2016 belegt, dass die negativen Folgen der ständigen Erreichbarkeit in den meisten Fällen überwiegen.

Das neue französische Gesetz will kein generelles Verbot. Vielmehr sollen Lösungen entwickelt werden, die auf die jeweiligen Gegebenheiten passen. Ist eine einvernehmliche Regelung jedoch nicht möglich, sind Unternehmen verpflichtet, die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter während ihrer Freizeit genau aufzulisten

Die Maßnahme ist Teil der Arbeitsmarktreformen mit der die sozialistische Regierung unter François Hollandes die Massenarbeitslosigkeit bekämpfen will.

Astrid Schramm: Recht auf Abschalten in der Freizeit statt ständiger Erreichbarkeit https://t.co/Vy8bqkM7Yf

— DIE LINKE.Saar (@DIELINKESaar) July 26, 2016

In Deutschland erproben Evonik, BMW und VW innerbetriebliche Regelungen zu Recht auf Abschalten. Bei Volkswagen wird eine halbe Stunde nach Ende der Gleitzeit die Mailsynchronisierung der Firmen-Blackberrys abgeschaltet.

Bei BMW können Mitarbeiter die Mobilarbeit in ihre Arbeitszeitkonten eintragen und als Freizeit ausgleichen.

Bei der Essener Evonik Industries gibt es die klare Vorgabe, den Mailverkehr außerhalb der Arbeitszeit auf Notfälle zu begrenzen. Die Betriebszeiten der einzelnen Endgeräte werde erfasst und analysiert.

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Gesetzestext im Wortlaut (französisch)

Enquetekommission „Internet und digitale Gesellschaft“: Bericht 2013 „Recht auf Nichterreichbarkeit“

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