Uber in der Schweiz - Plattform oder Arbeitgeber?

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Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva hat den Fahrdienst Uber aufgefordert, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen.

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Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva hat den Fahrdienst Uber aufgefordert, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Uber wehrte sich gegen den Entscheid, blitzte aber ab.

Nochmals bestätigt: SuvaSchweiz</a> wiederholt, dass Uber Arbeitgeberbeiträge zu leisten hat. <a href="https://t.co/QNn9ZXtQRE">https://t.co/QNn9ZXtQRE</a> <a href="https://t.co/c24fvoeH3I">pic.twitter.com/c24fvoeH3I</a></p>&mdash; Gewerkschaft Unia (UniaSchweiz) 5. Januar 2017

Der Streit tobt seit Monaten, denn der öffentlich-rechtliche Unfallversicherer stufte Uber-Fahrer als Angestellte «im Abhängigkeitsverhältnis» ein, die Fahrer könnten weder Preis noch Art der Zahlung selbständig festlegen. Beides ist laut Suva zentral für eine Selbständigkeit. Uber erhob dagegen Einspruch.

Der Technologiekonzern aus dem Silicon Valley beharrte stets darauf, eine reine Technologieplattform zu sein – ohne Angestellte. Uber führt für seine mehr als 1.000 Fahrer in der Schweiz bisher keine Sozialabgaben ab.

Roman Künzler von der Gewerkschaft Unia wertet den Entscheid als grossen Erfolg: Die Suva zeige damit zum ersten Mal deutlich, dass Uber «systematisch das Sozialversicherungssystem unterhöhlt.” So fehlten in den Sozialversicherungen Millionen.

su mit Reuters

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