Itaienisches Wahlgesetz weitestgehend verfassungsgemäß

Itaienisches Wahlgesetz weitestgehend verfassungsgemäß
Von Christoph Debets
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Das italienische Verfassungsgericht hat das umstrittene neue Wahlgesetz für das Abgeordnetenhaus weitestgehend für verfassungsgemäß erklärt.

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Das italienische Verfassungsgericht hat das umstrittene neue Wahlgesetz für das Abgeordnetenhaus weitestgehend für verfassungsgemäß erklärt. Es lehnte lediglich einige wenige Passagen des Gesetzes, wie die Stichwahl, ab. Den umstrittenen Mehrheitsbonus, der der stärksten Partei 54% der Sitze (340 von 630) sichert, wenn sie mehr als 40% der Stimmen auf sich vereinigt, beanstandeten die Verfassungsrichter aber nicht.

Die 2015 verabschiedete Wahlreform wurde bisher in Italien noch nie angewendet. Der nach der Ablehnung seiner Verfassungsreform in einer Volksabstimmung im Dezember zurückgetretene Ministerpräsident Matteo Renzi hatte das Wahlrecht geändert, um für stabile Verhältnisse zu sorgen.

Italien • Verfassungsgericht erklärt Teile von #Italicum für nichtig: https://t.co/xO88VWAEJx • Mehr zum Hintergrund https://t.co/U8hxSBsFYt

— Wahlrecht.de (@Wahlrecht_de) 25 January 2017

Die Richter erklärten, dass das Wahlgesetz, soweit es von ihnen aufrecht erhalten wurde, umgehend angewandt werden könne. Damit machten die Verfassungsrichter den Weg für baldige Neuwahlen frei. Den Großteil der Reform tasteten sie nämlich nicht an. Staatspräsident Sergio Mattarella besteht aber auf einer Wahlrechtsänderung bevor er Neuwahlen ansetzt. Er argumentiert der Senat und das Abgeordnetenhaus sollten nach unterschiedlichen Wahlverfahren ablaufen.

Die laufende Legislaturperiode endet im März 2018. Allerdings werden immer stärker Rufe nach vorgezogenen Neuwahlen laut. Als wahrscheinlichster Termin wird der 11. Juni, der Tag der Kommunalwahl, gehandelt.

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