EuGH: Staaten können Terrorhelfern Asyl verweigern

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Staaten dürfen Terror-Unterstützern Asyl verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

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Staaten dürfen Terror-Unterstützern Asyl verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Eine Ablehnung ist auch dann möglich, wenn der Antragsteller selbst nicht an terroristischen Handlungen beteiligt war, sondern nur anderen geholfen hat. Das Urteil fällte der EuGH an diesem Dienstag.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen. Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt werden.

Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von Flüchtlingen auch für jene gelten, die “die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen”, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten.

(dpa/euronews/Symbolbild: Reuters)

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