Fluggastrechte in der EU: Was darf man sich gefallen lassen?

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Von Euronews
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Erst kürzlich ist es wieder passiert: Ein Mann wurde aus einer überbuchten Maschine der United Airlines gezerrt.

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Erst kürzlich ist es wieder passiert: Ein Mann wurde aus einer überbuchten Maschine der United Airlines gezerrt. Auch wenn dieser Fall extrem war, der Mann erlitt eine Gehirnerschütterung und brach sich die Nase, auch in Europa passiert es, dass gebuchte Passagiere nicht an Borden gehen dürfen. Erst am vergangenen Wochenende konnten zwei Passagiere eines Easyjet-Fluges von London nach Italien wegen Überbuchung ihres Flugzeuges nicht mitfliegen.

Überbuchung ist eine gängige und erlaubte Praxis der Fluggesellschaften, denn erfahrungsgemäß erscheinen nicht immer alle Passagiere zu ihrem gebuchten Flug. Doch welche Rechte haben die verschmähten Fluggäste? Die Fluggesellschaften versäumen nicht selten, die Passagiere darüber aufzuklären, wie es den beiden Fluggästen des Easyjetflugs passiert ist. Wir werfen einen Blick auf die Fluggastrechte in der Europäischen Union.

Wie viele Flüge werden überbucht?

Mit genauen Zahlen halten sich die Fluggesellschaften und auch der Bundesverband des Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zurück. Überbuchungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, wieviele Passagiere zu ihren Reisen nicht antreten. Bei Überbuchungen werden auch Ferienzeiten und Großevents miteinberechnet. Häufig sind es Linienflüge, die überbucht werden, Ferienflieger sind seltener betroffen.

Was machen die Fluggesellschaften bei Überbuchung?

Sollten tatsächlich alle Fluggäste vor Ort sein, muss die Fluggesellschaft “Fluggäste gegen einen entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen”, das heißt, Freiwillige finden, die bereit sind, zu einem späteren Zeitpunkt abzufliegen. Finden sich Freiwillige, werden sie auf andere Maschinen umgebucht. Abhängig von der Dauer des unfreiwilligen Aufenhalts und der Entfernung gibt es auch Geldzahlungen. Die Einzelheiten regelt die EU-Verordnung 261 aus dem Jahr 2004.

Wo gelten die Fluggastrechte in Europa?

Generell gelten sie bei Flügen innerhalb von EU-Mitgliedsstaaten, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft aus der EU kommt oder nicht. Sie haben ebenso Gültigkeit, wenn der Startflughafen außerhalb der EU liegt und das Reiseziel in der EU und es sich um eine in Europa ansässige Airline handelt. Das gleiche gilt in umgekehrter Richtung, unabhängig von der Fluggesellschaft. Eine Liste für den Anwendungsbereich innerhalb der EU gibt es hier.

Wann haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen?

Fällt ein Flug kurzfristig aus oder ist trotz Buchung kein Platz an Bord, hat ein Passagier generell Anspruch auf Geldleistungen oder Ausgleichszahlungen. Das Gleiche gilt auch, wenn sich die Ankunft des Fliegers um 3 Stunden verzögert. Die Höhe der Ausgleichzahlung hängt von der Flugstecke ab, je länger die Strecke, desto höher der Betrag. Zwischen 200 und 400 Euro stehen dem Reisenden zu. Er muss ihn zunächst bei der Fluggesellschaft einfordern. So hätte das Pärchen aus Großbritannien, das für ein paar Tage nach Italien fliegen wollte, Anspruch auf einen Geldbetrag von 400 Euro gehabt.

Sollte die Fluggesellschaft keine Erstattungsleistungen erbringen wollen oder auf eine Beschwerde nicht reagieren, können sich Beschädigte an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Inzwischen gibt es auch Unternehmen wie Flightright, die sich stellvertretend für ihre Kunden – und gegen Provision – um Entschädigungen bei ungewollten Annulierungen und Flugumbuchungen kümmern. Nach eigenen Angaben klagt die Firma besonders oft gegen Billigairlines wie Ryanair und Easyjet.

Keine Angst bei Ferienfliegern

Im allgemeinen sind Ferienflieger nicht überbucht, da die Passagiere in der Regel zum Abflug erscheinen. Bei einer Überbuchung würde das Computersystem schon Tage vor dem geplanten Flug eine Meldung geben und die Fluggäste über eine Alternative informiert.

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