Neue Urteile im Rechtsstreit um Hinrichtungen in Arkansas

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Ein Bundesberufungsgericht kippte am Ostermontag einen von einer Bundesrichterin verhängten Stopp von acht bevorstehenden Exekutionen.

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Im juristischen Tauziehen um mehrere Hinrichtungen hat der US-Bundesstaat Arkansas einen Teilsieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht kippte am Montag einen von einer Bundesrichterin verhängten Stopp von acht bis Ende April angesetzten Exekutionen.

Allerdings blockierte der Oberste Gerichtshof des Staates nahezu zeitgleich in einem separaten Verfahren zwei der Hinrichtungen, die für den Abend geplant waren. Der Staat legte im Fall eines der Männer Einspruch ein und wollte an der Exekution festhalten. Das Schicksal der zum Tode Verurteilten blieb zunächst unklar.

The Arkansas Supreme Court blocked the executions of two men who were scheduled to die tonight by lethal injection https://t.co/5SpkoX0q8spic.twitter.com/r5eAGLiu4z

— The Root (@TheRoot) April 18, 2017

JUST IN: Arkansas Supreme Court halts executions of two men originally scheduled to be put to death Monday night https://t.co/AVl9d65qLnpic.twitter.com/8xbAR4ILzX

— NBC News (@NBCNews) April 17, 2017

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht das für Giftinjektionen verwendete umstrittene Betäubungsmittel Midazolam, dessen Haltbarkeit Ende April abläuft. Zudem gibt es Nachschubprobleme für Midazolam. Viele Pharmakonzerne weigern sich aus ethischen Motiven oder Imagegründen zunehmend, Wirkstoffe für Giftinjektionen zu liefern. In der Europäischen Union gilt ein Exportverbot für Produkte, die für Hinrichtungen oder Folter verwendet werden können.

In der Vergangenheit gab es beim Einsatz von Midazolam Berichte über qualvolle Tode. 2015 erneuerte das höchste US-Gericht jedoch die Erlaubnis zur Beimischung der Substanz. Der Gebrauch von Midazolam verstoße nicht gegen die US-Verfassung, die Grausamkeiten und das Zufügen starker Schmerzen untersagt.

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