Polens neues Gesetz “Für das Leben” wirft die Frage auf: "Was für ein Leben?"

Polens neues Gesetz “Für das Leben” wirft die Frage auf: "Was für ein Leben?"
Von Euronews
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In der Nacht steht Małgorzta Tomczyk alle zwei Stunden auf, um Wundsalbe auf die Haut ihres Sohnes zu reiben. Das soll Austrocknung und spätere Risse verhindern.

Der zehnjährige Mike leidet unter Hyper-IgE-Syndrom (Hiob-Syndrom), eine seltene Immunschwäche-Krankheit, die sich durch wiederkehrende Hautentzündungen und bakterielle Lungeninfektionen charakterisiert.

Als Vollzeit-Pflegebetreuerin hat Frau Tomczyk einen Anspruch auf 330€ Pflegegeld monatlich. Das Geld wird von der Regierung als eine Entschädigung dafür ausbezahlt, dass sie nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Darüber hinaus, kann sie einen monatlichen Pflegezuschuss in der Höhe von 35€ beantragen, um die Kosten der medizinischen Behandlung ihres Sohnes zu decken.

Frau Tomczyk schätzt, dass sich die monatlichen Kosten für die häufigen Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie, Arztbesuche, Medikamente und Salben auf 580€ belaufen.

„Ich bin auf die Unterstützung meiner 73-jährigen Mutter angewiesen, die jeden Tag auf Mike aufpasst, damit ich einkaufen gehen kann. Ich habe keinen Anspruch auf einen Krankheitsurlaub oder einen bezahlten Urlaub. Vor kurzem habe ich mit meinem Mann gesprochen, wie undankbar es ist, dass eine Mutter, die ihr ganzes Leben ihrem kranken Kind widmet, absolut gar nichts hat. Ich wünschte, jemand würde mich einfach für zwei Nächte in einem Zimmer einsperren, damit ich mich endlich mal ausschlafen könnte”, sagt Frau Tomczyk.

Sie und ihr Mann verlassen sich auf die Unterstützung von Wohltätigkeitorganisationen, um ihre Schulden wegen der hohen Krankheitsbehandlungskosten abzubezahlen. Die Belastungen für diese Organisationen könnte in den kommenden Jahren bedeutend ansteigen: Denn in Polen gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der einen Schwangerschaftsabbruch, trotz unheilbar schwerer Schäden des Fötus, verbietet.

Nach Angaben des polnischen Gesundheitsministeriums, wurden 2015 95% von 1040 legal durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen nach einer pränatalen Diagnose durchgeführt, bei der irreversible Fehlbildungen oder chromosomale Anomalien des Fötus festgestellt wurden. Die Statistiken sind ähnlich für das Jahr 2014.

Kritikern zufolge bringt das neue Gesetz Familien in eine schwierige Lage, da der Staat sie zwinge, Eltern eines schwerbehinderten Kindes zu werden. Gleichzeitig werden aber keine Mittel zur Verfügung stellt, um den betroffenen Familien zu helfen.

„Die dramatische Zahl der Frauen, die sich entweder freiwillig dazu entschieden haben, ein schwerkrankes Baby zur Welt zu bringen oder denen eine legale Abtreibung verweigert wurde, zeigt, dass sie sich jeden Tag mit unvorstellbaren Herausforderungen konfrontiert sehen“, sagt Katarzyna Łabędź, Sprecherin der Vereinigung für Frauen und Familienplanung.

„Meiner Meinung nach, wird dadurch deutlich, dass die Regierung nicht danach strebt, das menschliche Leben zu schützen. Das Gesetz konzentriert sich ausschließlich auf die Geburt. Sobald aber ein Kind mit einer Behinderung geboren wird, wird die Mutter ganz allein gelassen, ohne Aussicht auf staatliche Unterstützung. Daher würde ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs, im Falle einer Diagnose von unheilbarer Krankheit des Fötus, alle Frauen einfach dazu zwingen, diese sehr heroische Entscheidung zu treffen, ohne eine Chance zu haben, sich zu überlegen, ob sie mit der Folgen dieser Entscheidung zurechtzukommen”, fügt sie hinzu.

Bedarf einer effizienten Gesundheits- und Sozialfürsorge

Polnische NGOs und Hilfsorganisationen, die behinderte Kinder unterstützen, fordern seit Jahren von der Regierung, ein umfassendes und staatlich unterstütztes Wohlfahrtssystem zu entwickeln. Momentan wird die Mehrheit von Therapien für Entwicklungs- und Lernstörungen von ca. 5.356 NGOs angeboten. Der Umfang der von dem nationalen Gesundheitsfonds erstatteten Dienstleistungen ist entweder unzureichend für die Bedürfnisse oder unzugänglich. Die Wohlfahrtorganisationen unterstützen Familien mit einem behinderten Kind durch Spenden, damit die Kosten der medizinischen Behandlung bezahlt werden können.

„Die Eltern sind einfach gezwungen, an den Türen von verschiedenen Stiftungen zu klopfen, um Hilfen für ihre Kinder zu suchen. NGOs können aber die Rolle der Regierung nicht ersetzen“, betont Wiesława Pohoriło, Direktor der Kinderhilfevereins Regenbogen in der Stadt Oława.

Krzysztof Michałkiewicz, der Regierungsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen am Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik räumt ein, dass der heutige Umfang der staatlichen Unterstützung für Kinder mit Behinderungen nicht ausreichend ist.

„Ich stimme zu, dass alle Kinder in Not mit entsprechender Hilfe versorgt werden müssen und, dass die Regierung sie mit einem höheren Beitrag unterstützen sollte. Wir versuchen das im Auge zu behalten“, so Michałkiewicz.

Gleichzeitig lobte er das neu in Kraft getretene Gesetz „Für das Leben” als eine wesentliche Gesetzesänderung innerhalb des Sozialsystems. Das neue Gesetz bietet eine einmalige Geldprämie in Höhe von 930 Euro für Eltern, sie sich entscheiden, ein schwer behindertes oder ein unheilbar krankes Baby zu bekommen.

Das Gesetz „Für das Leben” wurde im November 2016 im Anschluss an die landesweiten sogenannten „Schwarzen Proteste“ verabschiedet. Die Proteste waren am 3. Oktober in einem beispiellosen Frauenstreik gegen das von Pro-Life-Organisationen vorgeschlagene Abtreibungsverbot geendet.

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Bozena Cieslak-Osik, Psychologin, spezialisiert im Gebiet der Prä- und Perinatalen Psychologie im Herzogin Anna Mazowiecka Krankenhaus in Warschau, bezweifelt, dass die Prämie eine Rolle bei der Entscheidung der Eltern spielt, deren ungeborenes Baby mit einer unheilbaren Krankheit diagnostiziert wird.

„Welche Kosten können Sie mit 930 Euro decken? So viel kostet ein dreiwöchiger Aufenthalt in einem Rehabilitationszentrum. Die Kosten für eine maßgeschneiderte Prothese beginnen bei 700 Euro und diese muss ersetzt werden, wenn das Kind wächst”, so Cieslak-Osik.

Aleksandra Kwietniewska war in der 19. Schwangerschaftswoche, als Ärzte ihr zu einem Schwangerschaftsabbruch rieten. Sie stellten fest, dass die inneren Organe ihres Baby sich nicht wie erwartet entwickelten und ihr Kind jederzeit sterben könnte.

Kwietniewska beschreibt die Entscheidung von ihr und ihrem Mann, das Baby zu behalten, als selbstverständlich. Das Gesetz „Für das Leben“ und die Zahlung von 930 Euro habe sie nicht beeinflusst.

„Wenn du das Leben schätzt und du dafür kämpfst, spielt das Geld einfach keine Rolle“, sagt sie. „Wir haben die einmalige Prämie von der Regierung nicht berücksichtigt. Unsere Priorität war es, unserem Sohn zu ermöglichen, so lange zu leben, wie er leben soll. In dieser schwierigen Situation war es die Unterstützung unserer engsten Familie, Freunde und Psychologen, die am meisten zählte”.

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In der 31. Schwangerschaftswoche brachte Kwietniewska ihren Sohn Jeremiah zur Welt. Ärzte konnten die zuvor gestellte Diagnose eines Gendefekts nicht bestätigen. Ihr Kind hat eine gute Chace ein normales Leben zu führen.

Das politische Klima

Die Regierung versichert, dass die Initiative „Für das Leben“ nur der Anfang einer Reihe von Gesetzesänderungen ist, die die Lebensqualität von Familien mit einem behinderten Kind verbessern sollen. Dennoch ist die Vereinigung für Frauen und Familienplanung davon überzeugt, das aktuelle politische Klima weise eindeutig darauf hin, dass die Regierungspartei den Zugang zur legalen Abtreibung einschränken will.

Der parlamentarische Ausschuss für Petitionen antwortete kürzlich auf eine Gesetzesinitiative zum Verbot des Abtreibungsrechts welche im September 2016 von der polnischen Vereinigung der Pro-Life-Bewegung eingereicht wurde, mit einem Desiderat an Premierministerin Beata Szydło. Darin wird sie aufgefordert, eine Stellungnahme zum dem Gesetzentwurf abzugeben. Sobald der Sprecher des Parlaments das Dokument unterzeichnet, wird Szydło 30 Tage Zeit haben um eine Antwort vorzubereiten.

Polnische Pro-Life-Organisationen sind darauf konzentriert, Gesetzesänderungen zum Schutz des menschlichen Lebens durchzusetzen. Sie sind jedoch selten in Initiativen involviert, bei denen es um Veränderungen innerhalb der polnischen Wohlfahrts- und Gesundheitssysteme geht.

Antoni Zięba, Geschäftsführer der polnischen Vereinigung für den Schutz des menschlichen Lebens, gab eine keine klare Antwort auf die Frage, ob seine Organisation Pläne habe, sich in legislativen Maßnahmen zu engagieren, mit dem Ziel die Lebensqualität von Kindern mit Behinderungen zu verbessern. Stattdessen erklärte Zieba, die polnische Vereinigung für den Schutz des menschlichen Lebens ermutige Menschen, Petitionen zum Schutz des menschlichen Lebens zu unterzeichnen. Seine Organisation hatte im Jahr 2015 nur 4,5 Prozent ihrer Mittel in die finanzielle Unterstützung für bedürftige Familien fließen lassen. 30 Prozent der Mittel deckten die Kosten verschiedener Marketingaktivitäten, wie etwa Konzerten, Ausstellungen oder den Druck von Broschüren.

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„Derzeitig versagt das polnische Wohlfahrtssystem bei der Versorgung jedes einzelnen Patienten – nicht nur bei Kindern mit schweren Behinderungen. Daher bedeute die Geburt einer steigenden Zahl von unheilbar kranken Kinder, dass Familien und Wohlfahrtsverbände die Verantwortung für deren Versorgung tragen werden – und nicht etwa die Regierung”, so Anna Brengos, Spezialististin für Öffentlichkeitsarbeit einer Kinderstiftung.

Brengos zufolge befinden sich viele Eltern auch deswegen in kritischsten Situationen, weil sie in kleinen Städten leben oder selbst an verschiedenen Behinderungen leiden. Sie seien oft hilflos und nicht in der Lage, Einrichtungen zu finden, die ihnen Hilfe leisten können:

“Es gibt Mütter, die im Internet praktische Informationen für sich finden können. Aber es gibt auch Mütter, die in kleinen Dörfern leben und nicht einmal Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln haben, um in die nächstgelegene Stadt zu kommen. Sie kämpfen wirklich”.

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