Viel Kritik an Hate-Speech-Gesetzesentwurf

Viel Kritik an Hate-Speech-Gesetzesentwurf
Von Euronews
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Im Bundestag ist der von Justizminister Heiko Maas erarbeitete Entwurf des “Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” heftig kritisiert worden.

Ziel des Gesetzes ist es, sogenannte “Hate Speech”, also Hass und Hetze im Netz schneller und effizienter zu löschen. Damit geht es laut der Regierung um die konsequentere Durchsetzung des geltenden Telemediengesetzes.

Die sozialen Netzwerke sollen innerhalb von 24 Stunden strafbare Inhalte löschen. Bei komplizierteren Fällen haben Facebook, Twitter und Co. bis zu sieben Tage Zeit bekommen.

Sollten die sozialen Netzwerke keine Löschung der Hetze veranlassen, sollen sie hohe Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Zwar sind sich Politiker einig, dass man gegen Hetze im Netz vorgehen muss, doch es scheiden sich die Geister daran, wie man am besten Abhilfe schafft.

Für viele Kritiker des Gesetzes ist das massive und schnelle Löschen der Inhalte nicht der richtige Weg. Sie sehen vor allem zwei Probleme: zum einen sei die Meinungsfreiheit bedroht, zum anderen gebe es eine „Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ durch die sozialen Medien.

„Es ist Aufgabe des Rechtsstaates und nicht der Plattformen, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist“, sagt Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Mit dem Gesetz in seiner derzeitigen Form verlagere man das Problem der Netzhetze lediglich, denn die Hasstiraden würden so formuliert, dass sie nicht mehr rechtswidrig seien. Die Ursache des Problems werde auf diese Weise nicht behoben.

Zwei vom Digitalverband in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kamen zu dem Ergebnis, dass das Gesetz gegen das Grund- und Europagesetz verstößt: Durch die kurzen Löschfristen beeinträchtige es die Meinungsfreiheit, so das Gutachten.

Die Regeln würden außerdem nicht nur auf in Deutschland ansässige Provider, sondern auch auf Anbieter in anderen EU-Staaten und weltweit gelten. Das widerspreche dem Ursprungslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie.

Auch wenn Maas sein “Hate Speech”-Gesetz verteidigt und noch vor der Sommerpause umsetzen will, das letzte Wort dürfte die EU haben.

Bis Ende Juni läuft das sogenannte Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Diese prüft, ob das Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Sollte diese dreimonatige sogenannte Stillhaltefrist verstreicht, ohne dass die EU Einspruch erhebt, darf das Gesetz in Kraft treten.

Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen #NetzDGhttps://t.co/PHNaiHsmT8pic.twitter.com/5tA9RznQXW

— Markus Reuter (@markusreuter_) May 19, 2017

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