Frankreich: Ausnahmezustand soll gesetzlich untermauert werden

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Von Euronews
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Patrouillierende Soldaten gehören in Frankreich inzwischen zum Alltag. Der Ausnahme- ist zum Dauerzustand geworden. Seit den Terroranschlägen vom November 2015 gilt er in Frankreich, wurde bereits fünf Mal verlängert, im Juli steht die sechste Verlängerung bis zum 1. November an, und soll demnächst auch gesetzlich untermauert werden.

Nach Informationen der französischen Presse ist ein entsprechendes Gesetz in Planung, über das am 21. Juni der Ministerrat beraten wird, um, wie es heißt, die Sicherheit der Franzosen nach Auslaufen des Ausnahmezustandes zu gewährleisten. Das neue Gesetz, berichtet die Tageszeitung “Le Monde”, übernehme quasi alle Maßnahmen, zu denen der Ausnahmezustand den Staat berechtigt : Sicherheitsbehörden dürfen Verdächtige unter Hausarrest stellen, Versammlungen verbieten, Wohnungen durchsuchen oder Telefone abhören, ohne dazu vorher einen richterlichen Beschluss eingeholt zu haben.

Menschenrechtsvertreter reagieren besorgt. Elf Organisationen, von Amnesty International bis zum Verband der französischen Anwälte, haben vor wenigen Tagen ein Ende des Ausnahmezustands gefordert. Laut einem Bericht von Amnesty wurden bis Anfang Mai 155 Erlasse gegen öffentliche Versammlungen erlassen. Außerdem sei 574 Menschen die Teilnahme an Demonstrationen gegen eine umstrittene Arbeitsmarktreform verboten worden. Bei den monatelangen Protesten im vergangenen Jahr war es immer wieder zu Zusammenstößen gekommen. Die Menschenrechtler werfen der Polizei ein zu hartes Vorgehen vor. «Schlagstöcke, Gummigeschosse und Tränengas sind gegen friedfertige Demonstranten eingesetzt worden, die die öffentliche Ordnung nicht zu gefährden schienen», heißt es in dem Bericht.

Der Staat verstärkt unterdessen den Anti-Terror-Kampf. Präsident Emmanuel Macron baut im Élyséepalast ein “Nationales Zentrum zur Terrorabwehr” auf, das die Arbeit der verschiedenen Geheimdienste abstimmen wird.

Eigentlich darf der Ausnahmezustand, laut französischem Gesetz, nur verhängt werden, wenn eine “unmittelbare Gefahr” besteht.

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