Hassbotschaften, Fakenews: Wird das Netz mit Zensur durchsetzt?

Hassbotschaften, Fakenews: Wird das Netz mit Zensur durchsetzt?
Copyright 
Von  mit DPA
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Der Bundestag hat das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" beschlossen. Gegner finden es schwammig, verfassungswidrig und zensurfördernd.

WERBUNG

Gefilmte Morde, Aufrufe zu Hass und Gewalt, Naziparolen, linksextremes Gedankengut und Fake-News: Der Kampf um die Informationshoheit im Internet wird auch in Deutschland auf politischer Ebene ausgetragen. Jüngstes Produkt dieses Versuchs, das „Neuland“ Internet zu bändigen: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der Bundestag hat das Gesetz am Freitag verabschiedet, nach umfangreichen Änderungen, denn wie man am besten mit illegalen Inhalten im Internet umgeht, ist eine hochumstrittene, hochpolitische und hochtechnologische Frage, über die auch unter vernünftig denkenden Menschen fernab von Hasspostern und Fake-News-Autoren kein Konsens herrscht.

Das Gesetz sieht vor, dass Internetfirmen eindeutig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen – wenn sie auf diese Inhalte hingewiesen werden. Außerdem soll auch bei ausländischen Unternehmen ein Ansprechpartner in Deutschland zur Verfügung stehen, der binnen 48 Stunden auf Bürgerbeschwerden und Behördenanfragen reagieren soll.

Das neue Gesetz soll es vor allem einfacher machen, gegen strafbare Inhalte vorzugehen. Der Hamburger Staatsanwalt Ulf Bornemann schreibt in einer Stellungnahme, das Gesetz sei ein klares Signal der Politik gegen Hasskriminalität. Von zentraler Bedeutung seien die geforderten inländischen Zustellungsbevollmächtigten, also die Ansprechpartner in Deutschland, weil in der Vergangenheit oft mühsame und wenig erfolgversprechende Rechtshilfeersuchen an andere Länder gestellt werden mussten. Auch die eingeschränkte Meinungsfreiheit in Deutschland erwähnt Bornemann in diesem Kontext: So seien in Deutschland Äußerungen beispielsweise aus dem Nationalsozialismus strafbar, die in den USA unter die Redefreiheit fallen – in diesem Fall werde von den USA nur eingeschränkt Rechtshilfe geleistet.

Die Strafe bei Missachtung kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Das zeigt, an wen sich dieses Gesetz wendet: an die Großen, die Googles, Facebooks und Microsofts dieser Welt, nicht an den kleinen Internetunternehmer, der in der Berliner Szenebubble sein Startup inkubiert. Die Hürde für das Gesetz hat der Gesetzgeber aber dennoch nicht sehr hoch gelegt. Wenn eine Onlineplattform mehr als zwei Millionen „unique visits“, also quasi unterschiedliche Nutzer, in Deutschland hat, gibt es keine Ausrede mehr. Dann muss sich das Unternehmen dem neuen Gesetz unterwerfen. Da viele Onlineplattformen ihre Dienste weitgehend gratis anbieten, können die notwendigen Maßnahmen bei nicht allzu großen Nutzerzahlen zu einem veritablen Kostenfaktor werden.

Mehr Unternehmen betroffen als angekündigt

Der Branchenverband Bitkom kritisiert das Gesetz denn auch. Es sei so schwammig formuliert, dass davon weit mehr als die angekündigten zehn Unternehmen in Deutschland betroffen seien, schreibt der Verein in einer Stellungnahme an den Bundestag. Auch kritisiert Bitkom die Gefahr des „Overblockings“: Die Unternehmen, so die Befürchtung, würden lieber einmal zu viel als zu wenig auf den Löschknopf drücken, um einer Strafe zu entgehen. Am Ende dieses Prozesses steht eine Selbstzensur der sozialen Netzwerke, die durch böswillige Meinungsmacher ausgenutzt werden kann: Man beantragt einfach mal die Löschung eines unliebsamen Kommentars auf Facebook, und das Unternehmen leistet dieser Aufforderung Folge, um Aufwand und Strafen zu vermeiden.

Auch Facebook hat sich geäußert. Der Konzern, der finanziell wohl die wenigsten Probleme mit dem Löschaufwand haben dürfte, kritisiert in einer von netzpolitik.org veröffentlichten Stellungnahme ebenfalls den Rollenwechsel der Unternehmen von Inhaltsanbietern zu Zensoren ihrer Nutzer. Facebook lösche schon eine große Menge an gemeldeten Inhalten. Viele Posts spielten sich in einer Grauzone ab, heißt es in einer Stellungnahme. Vor allem die starren zeitlichen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes machten eine intensive Prüfung des Kontexts und damit Abwägung der betroffenen Grundrechte unmöglich. Facebooks Forderung: Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sollten Inhalte prüfen, bevor private Unternehmen diese löschen müssen.

Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit

Die Front gegen das Gesetz ist aber noch breiter. Journalisten und Medienunternehmer sehen ebenfalls eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Die Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen schreibt, die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“ werde in sozialen Netzwerken nicht mehr gelten. Hintergrund der Kritik ist die wachsende Durchsetzung sozialer Netzwerke mit journalistischen Inhalten. Eine Trennung der Anbieter von sozialen Netzwerken und Mediendiensten ist kaum noch möglich. Das bedeutet, von eventuellen übereilten (Selbst-)Zensurmaßnahmen in sozialen Netzwerken sind unter Umständen auch journalistische Inhalte betroffen. Ebenso geht Reporter ohne Grenzen auf die technologischen Implikationen der Selbstzensur ein. So erwähnt die Organisation automatische Inhaltsfilter, mit denen Internetunternehmen dem Computer die Verantwortung für das Erkennen illegaler Inhalte übertragen. In der jüngsten Fassung des Gesetzes ist die Forderung danach zwar entschärft worden; die wachsenden Kontrollaufgaben für die Dienstanbieter werden aber dennoch diesen über unsere Inhalte urteilenden Maschinen weiter Vorschub leisten.

Die Zustimmung des Bundestags ist die letzte große Hürde, die das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas auf nationaler Ebene genommen hat. Scheitern könnte es jetzt noch an der EU. Die Kommission prüft, ob das Gesetz mit EU-Recht vereibar ist. Meldet sie sich nicht bis Ende Juni, darf es in Kraft treten. Dann wird es an den Gerichten liegen, wie lange das Netz tatsächlich von dem Gesetz durchsetzt wird. Es gibt berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. Beobachter erwarten aber, dass die Konzerne erstmal abwarten werden und Klagen dagegen den Bürgern überlassen.

Beim Beschließen dieses Gestzes war der #Bundestag fast leer! 30 Menschen schaffen die Zukunft der 80 Mio! #Netzwerkdurchsetzungsgesetzpic.twitter.com/3rZfhp7T4P

— Nils Berkhoff (@berkhoff85) 30. Juni 2017

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Bundesverfassungsgericht dreht rechtsextremer Partei "Die Heimat" den Geldhahn zu

Mord unter Kindern: 14-Jähriger soll 6-Jährigen erstochen haben

Jesidisches Mädchen (5) im Irak verdurstet: Urteil gegen 32-Jährige in München