EU-Gutachter: Ungarn und Slowakei müssen Flüchtlingsbeschluss mittragen

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Von Euronews
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Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen.

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Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen.

So die Empfehlung eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Der Generalanwalt empfahl, entsprechende Klagen der beiden Länder abzuweisen.

EU-Flüchtlingskommissar Dimitris Avramopoulos äußerte sich befriedigt.

Sollten die Slowakei und Ungarn ihre Haltung im Lichte der gutachterlichen Empfehlung ändern, sei die EU bereit, ihr Verfahren gegen beide Länder zu stoppen.

Ungarn und die Slowakei hatten sich an der Umverteilung von Flüchtlingen icht beteiligt – weswegen Brüssel Strafmaßnahmen eingeleitet hatte.

Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagen gegen den EU-Beschluss
vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen.

Sie waren damals aber im Kreis der
EU-Staaten überstimmt worden.

Ein Regierungssprecher in Budapest wies das Gutachten scharf zurück.

Nach dem Milliardär George Soros, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat sei dies lediglich eine weitere polemische Stimme.

Das Gutachten betreibe Politik als Ersatz für rechtliche Argumente.

Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters.

Das mit Spannung erwartete Urteil
könnte ab September fallen.

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