EU-Kommission beschließt Maßnahmen gegen Polen wegen Justizreform

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Wegen der umstrittenen Justizreform hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angekündigt.

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Die EU-Kommission hat Maßnahmen gegen die umstrittene polnische Justizreform beschlossen. Vizepräsident Frans Timmermans kündigte ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des am Dienstag unterzeichneten Gesetzes über die ordentliche Gerichtsbarkeit an. Die Kommission werde einen formalen Bescheid dazu versenden, sobald der Gesetzestext veröffentlicht sei. Brüssel könne außerdem jederzeit ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einleiten, sollte die Regierung Richter am obersten Gericht des Landes entlassen.

In this past week some things have changed in Poland and some have not. We have set out our concerns today in a Rule of Law Recommendation.

— Frans Timmermans (@TimmermansEU) July 26, 2017

Die in Polen regierenden PiS-Partei hatte in den vergangenen Wochen mehrere Gesetze verabschiedet, die der Regierung praktisch freie Hand bei der Besetzung der Richterposten in Polen lassen würden. Staatspräsident Andrzej Duda legte am Montag sein Veto gegen die Gesetze zur Reform des Obersten Gerichts und des Landesrichterrats ein. Doch er unterschrieb am Dienstag ein Gesetz zur Reform der allgemeinen Gerichte.

Der Artikel 7 des EU-Vertrages sieht als schwerste Sanktion die Aussetzung des Stimmrechts eines Mitgliedslandes vor. Schon seit Anfang 2016 führt die EU wegen einer Reform des Verfassungsgerichts ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen. Nun ergeht eine zusätzliche Empfehlung an Polen. Die EU-Kommission erwartet innerhalb eines Monats Antwort auf ihre Vorbehalte.

#Poland – Our recommendations are clear: withdraw laws reforming judiciary or bring them in line w/Polish Constitution & EU standards. pic.twitter.com/20o1I4TkGW

— European Commission (@EU_Commission) July 26, 2017

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