Grenzöffnung: "Unklare Rechtsgrundlage"

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Von Euronews
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Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages sehen in ihrem Gutachten die Rechtsgrundlage zur Massenaufnahme von Flüchtlingen im September 2015 als unklar an.

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Die rechtliche Grundlage für die Massenaufnahme von Flüchtlingen im Herbst 2015 ist nach wie vor unklar.

Wenige Tage vor der Bundestagswahl sagen das die zur strikten Neutralität verpflichteten Juristen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten. Das berichtet die Zeitung “Welt”. FDP und die AfD kündigten bereits einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingspolitik im neuen Bundestag an.

Unter Verweis auf “Wesentlichkeitslehre” und das “Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip” sei der Gesetzgeber verpflichtet, “in grundlegenden normativen Bereichen” alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen, argumentieren die Juristen in dem Gutachten. Die Frage, ob die Massenaufnahme der Flüchtlinge eine “wesentliche” Entscheidung war, beantworte das Gutachten aber nicht explizit, so die “Welt”.

Eigentlich hätten die aus dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden müssen. Die “Welt” schreibt, das Parlament hätte gefragt werden müssen. Dies war aber nicht geschehen.

Vielmehr war die Massenaufnahme von Flüchtlingen am 4. September 2015 von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel nach Rücksprache mit einzelnen Ministern erfolgt.

Deutschland hatte im Spätsommer 2015 und den folgenden Monaten einen nie da gewesenen Ansturm von Schutzsuchenden erlebt. Am Ende kamen 2015 so viele Asylbewerber ins Land wie nie zuvor in einem Jahr – rund 890.000. Die Zustände waren zum Teil chaotisch.

Grenzöffnung 2015: Dieses Gutachten zu Merkels Asylpolitik hat es in sich https://t.co/hQiSy8xtsbpic.twitter.com/vTRjfwVML9

— WELT (@welt) 22 septembre 2017

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