Nicht nur zu Halloween: Ärger um Verhüllungsverbot

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Von Euronews
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In Österreich macht das Verhüllungsverbot vielen Polizisten Sorgen - und einigen Ärger.

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Ist Halloween in Österreich Tradition? Laut Innenministerium in Wien gehört Halloween zum Brauchtum. Diese Nachricht verlautete, nachdem es mehrere Verwirrungen um das am 1. Oktober 2017 in Kraft getretene Verhüllungsverbot gegeben hatte. So wurden laut “Kurier” ein Mann im Haikostüm angezeigt und das Maskottchen des Parlaments von der Polizei überprüft.

“OE24” warnt vor totalem Chaos zu Halloween und zitiert Manfred Reinthaler, Pressechef der Wiener Landespolizeidirektion: “Bei Hinweisen aus der Bevölkerung auf Vermummungen, egal ob Maskottchen oder Burka, müssen wir hinfahren und nachschauen.”

Der “Kurier” fragt dann auch provokant: Darf man sich zu Halloween als Burka-Trägerin verkleiden?

Vertreter der österrreichischen Polizei bezeichneten die gesetzliche Regelung als “zu schwammig”, denn das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (abgekürzt AGesVG) verbietet nicht nur die Gesichtsschleier wie die Burka, sondern auch das Tragen von Gesichtsmasken, Clownmasken in der Öffentlichkeit – außer bei Traditionsveranstaltungen im Fasching bzw. Advent oder wenn die Verhüllung beruflich nötig ist, etwa bei Handwerkern, Medizinern oder Clowns.

Auch ins Gesicht gezogene Schals sind nur bei kaltem Wetter erlaubt – laut ORF wurde eine junge Frau in Wien angezeigt, weil sie ihren Schal über dem Mund trug. Sie will sich jetzt gegen das Verhüllungserbot wehren.

Verhüllungsverbot: Am 31. Oktober ist wohl besonderes “Fingerspitzengefühl” der Exekutive gefragt… https://t.co/tTUKkO0m0j

— Michael Pekovics (@michpeko) 24. Oktober 2017

Verhüllungsverbot: Aufregung um Halloween-Verkleidung |
Seit 1. Oktober ist in ganz Ös… https://t.co/pmdoa7zJzZpic.twitter.com/2HU1AL00Pk

— ORF TVthek (@ORF_TVthek) 4. Oktober 2017

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