Bewährung für Schweizer Spion

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Von Euronews
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Das Gericht in Frankfurt am Main verhängte wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eine 22-monatige Bewährungsstrafe.

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Der Schweizer Daniel M. ist in Frankfurt am Main wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Der 54-Jährige hatte angeben, im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienst des Bundes vertrauliche Daten von Steuerfahndern in Deutschland ausspioniert zu haben, die wiederum an der Beschaffung von Informationen über deutsche Anleger in der Schweiz beteiligt waren.

„Da er ja ein sehr umfangreiches Geständnis abgelegt hat, wusste er auch, dass er dafür bestraft wird. Ziel der Verteidigung war die Vermeidung einer Haftstrafe. Wir haben immer davon gesprochen, dass wir eine Bewährung wollen – die haben wir gekriegt, insofern sind wir natürlich zufrieden damit, klar“, kommentierte Verteidiger Robert Kain das Urteil.

M., der die Kosten des Verfahrens in Deutschland tragen muss, erwägt jetzt eine Zivilklage gegen die Schweiz, da es sich um einen staatlichen Auftrag gehandelt habe. Laut seinem Schweizer Rechtsbeistand dürfe nicht sein Mandant für den entstandenen Schaden aufkommen, dies müsse vielmehr der Auftraggeber tun.

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