"Werbung zur Abtreibung": Deutsche Ärztin zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

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Von Euronews
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Die Ärztin hatte auf ihrer Homepage veröffentlicht, dass in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden könnten. Dies bezeichnete das Gericht als "Werbung für Abtreibung".

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Insgesamt 6 000 Euro Strafe: So lautet das Urteil wegen unerlaubter Werbung zur Abtreibung gegen eine Gießener Ärztin.

Auf ihrer Webseite informierte die Medizinerin, dass in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche praktiziert werden. Sie stellte den Frauen im Internet Informationen über Abtreibung zur Verfügung.

Für die Anklage stützten sich die Richter auf den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus, oder sollte dies “in grob anstößiger Weise” geschehen.

“In der Tat geht es um das Tatbestandsmerkmal des Anbietens”, erklärt Thomas Hauburger von der Staatsanwaltschaft Gießen. “Anbieten bedeutet nach der juristischen Definition einfach nur, dass man Leistungen bereitstellt. Und wenn man auf einer Homepage deutlich macht, dass man Schwangerschaftsabbruchsleistungen offeriert, dann ist das ein Anbieten im Sinne der Norm.”

Die Medizinerin tritt öffentlich auf und hat ihren Namen preisgegeben. Kristina Hänel will mit dem Prozess gegen sie eine öffentliche Debatte anstoßen: “Was ich gemacht habe, ist Sprechen. Ich habe das Tabu gebrochen. Ich bin Ärztin und will das Informationsrecht für Frauen.”

Die Ärztin im Vorruhestandsalter kämpft gegen den Paragrafen 219a und bezeichnet ihn als veraltet und überflüssig. Sie hatte vorher angekündigt, dass sie keinerlei Verurteilung akzeptieren werde. Nun nimmt sie auch ihre Strafe von 40 Tagessätzen zu 150 Euro nicht einfach in Kauf. Für die Ärztin ist der Kampf noch lange nicht vorbei: Sie wolle auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Ihr Ziel ist die Abschaffung von Paragraf 219a.

Mit einer Online-Petition an den Deutschen Bundestag fordert Hänel ein “Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch”. Der Aufruf soll inzwischen von mehr als 115.000 Unterstützern unterschrieben worden sein.

In den vergangenen Wochen sorgte der Fall für Debatten über das Abtreibungsrecht und insbesondere zum Paragrafen 219a. Gegner der Gesetzgebung – darunter auch Politiker der SPD, der Grünen und der Linken – prangern eine Verhinderung des Anrechts von Frauen, sich sachlich über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren, an. Befürworter befürchten eine Verharmlosung von Abtreibung, wenn das Werbegesetz abgeschafft würde.

Wieder ein Abtreibungsprozess: Der weibliche Körper gehört nicht dem Gesetzgeber! Solidarität mit Kristina Hänel #prochoicehttps://t.co/dqtnvTxsLc

— Doro_rennt (@DoroRennt) 21 novembre 2017

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