Ex-Drogerieunternehmer Schlecker muss nicht ins Gefängnis - Kinder müssen sitzen

Ex-Drogerieunternehmer Schlecker muss nicht ins Gefängnis - Kinder müssen sitzen
Von Euronews
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Zwei Jahre auf Bewährung und Geldstrafe - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung

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Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und zu 54.000 Euro Geldstrafe. Schleckers Kinder Lars (46) und Meike (44) wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehunsgsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.

Anton #Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Seine Kinder trifft es härter. Alle Informationen zum #Urteil hier: ➡ https://t.co/El5z2ID6db#AntonSchlecker#LarsSchlecker#MeikeSchlecker#Bewährung#SchleckerProzesspic.twitter.com/XbhgZrIgVp

— Handelsblatt (@handelsblatt) 27 novembre 2017

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hatte – Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.

#Schlecker-Prozess: Und hier die erste Story auf welt.de zu den Urteilen gegen Vater und Kinder: https://t.co/QkexOlrquMwelt</a> <a href="https://twitter.com/MobyNikk?ref_src=twsrc%5Etfw">MobyNikkpic.twitter.com/qJBuBSqbIb

— WELT Wirtschaft (@WELT_Economy) 27 novembre 2017

Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Januar 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. In dem Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden.

su mit Reuters

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