Der Europäische Gerichtshof muss entschieden, ob die Empfehlung angenommen wird. Im konkreten Fall geht es um einen Rumänen, der eine Aufenthaltsgenehmigung für seinen Ehemann aus den Vereinigten Staaten erreichen möchte.
Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat die Empfehlung ausgesprochen, in Bezug auf die Aufenthaltsfreiheit EU-weit homo- mit heterosexuellen Ehepaaren gleichzustellen, selbst wenn die Regierung eines Mitgliedslandes die sogenannte Ehe für alle nicht anerkennt. Die Empfehlungen von Generalanwälten sind rechtlich nicht bindend, werden in der Praxis aber oft von dem Gericht aufgegriffen oder übernommen.
Im konkreten Fall will ein Rumäne in seinem Heimatland eine Aufenthaltsgenehmigung für seinen US-amerikanischen Ehemann erreichen. Bisher lehnen die rumänischen Behörden den Antrag ab. Das Paar heiratete 2010 in Belgien, das als eines von 13 EU-Ländern die Eheschließung von Schwulen und Lesben anerkennt.
Er sei dankbar, dass es eine Möglichkeit gebe, die vielleicht dazu führe, dass er sich mit seinem Ehemann in Rumänien niederlassen könne, sagt Robert Clabourn Hamilton.
Als US-Amerikaner kann sich Hamilton mit einem Touristenvisum lediglich drei Monate in Rumänien aufhalten.
Sein Ehemann Adrian Coman sagt: "Uns erfüllt die Erklärung des Generalanwaltes mit Demut, weil wir sehen, dass dies nicht nur uns betrifft, sondern auch über Rumänien hinausgeht."