Brexit-Übergangsphase: EU behält sich Strafmaßnahmen vor

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Von Sabine Sans mit dpa
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Falls Gro´ßbritannien in den 21 Monaten gegen EU-Recht verstößt, drohen Sanktionen.

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Auch nach dem Brexit kann die Europäische Union Großbritannien mit Sanktionen belegen. Das besagt laut der britischen Tageszeitung "The Guardian" die Fußnote eines Rechtsdokuments der Europäischen Kommission.

Der Zeitung zufolge soll Brüssel in der Übergangsphase nach dem Austrittstermin am 29. März 2019 die Macht haben, das Vereinigte Königreich in bestimmten Fällen abzustrafen: In diesen 21 Monaten drohten Teile des Binnenmarktes für britische Unternehmen geschlossen zu werden, sofern Großbritannien gegen EU-Recht verstößt.

Laut dem Entwurf des Dokuments könnten die 27 verbleibenden Mitgliedstaaten die Beschränkungen direkt anordnen - ohne langwierige Verfahren am Europäischen Gerichtshof zu durchlaufen.

Die Entwicklung wird zwangsläufig den Druck auf Premierministerin Theresa May erhöhen, die kritisiert wurde, den Forderungen der EU zu sehr zu entsprechen.

Der Textentwurf wurde bisher im Rahmen der Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU nicht erwähnt.

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