Mehr Glück als Linda (17): Irak schiebt IS-Dschihadistin (27) aus Frankreich ab

Mehr Glück als Linda (17): Irak schiebt IS-Dschihadistin (27) aus Frankreich ab
Von Kirsten Ripper mit afp
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Ein irakisches Gericht hat für eine Französin, die sich dem IS angeschlossen hatte, ein mildes Urteil gefällt. Die 27-Jährige wird ausgewiesen.

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Einen Tag nach dem Urteil gegen Linda W. (17) aus Sachsen, die zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde, weil sie sich der Terrormiliz IS angeschlossen hatte, hat ein Gericht in Bagdad entschieden, dass eine Französin nach sieben Monaten Untersuchungshaft aus dem Irak abgeschoben wird.

Melina B. (27) war wie Linda W. (17) in Mosul verhaftet worden. Allerdings hat Melina vier Kinder, von denen drei schon nach Frankreich ausgereist sind.  Den jüngsten Sohn hält die Angeklagte bei der Verhandlung im Gericht in der irakischen Hauptstadt im Arm. Der blonde Junge trägt einen rosa Anorak.

Ihr Mann Maximilien habe bei den IS-Dschihadisten als Koch gearbeitet. "Ich bin mit meinem französischen Pass nach Syrien gereist, aber die IS hat mir das Dokument abgenommen. Nach vier Tagen in Syrien sind wir mit meinem Mann und den Kindern nach Mosul gefahren.", sagt Mélina. Ihr Mann sei in Mosul bei den Kämpfen um die Stadt getötet worden, erklärt die Französin.

Auf die Frage des Richters, ob sie ihre Entscheidung, sich dem IS anzuschließen bereue, antwortet Mélina erst "oui", dann verbessert sie sich und sagt auf Arabisch "naam". Auf die Frage, was sie im Irak gemacht habe, sagt die Arabisch sprechende 27-Jährige, sie sei Hausfrau gewesen.

Der Richter verkündet sein Urteil mit den Worten: "Sie war jung und hat sich nicht an Gewaltakten beteiligt. Sie ist zu Hause geblieben." Wegen illegaler Einreise in den Irak im Oktober 2015 wird die Französin zu sieben Monaten Haft verurteilt, die sie aber mit der Untersuchungshaft abgegolten hat.

Laut französischen Medien könnte Mélina B. aber auch von der französischen Justiz belangt werden.

Nicht nur Linda W. wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Januar lautete das Urteil eines irakischen Gerichts gegen eine 50-Jährige aus Mannheim - die aber ihre erwachsene Tochter mit ins sogenannte "Kalifat" gebracht hatte - Todesstrafe.  Am Sonntag hatte ein Gericht auch eine Türkin zum Tode verurteilt, weil sie sich dem IS angeschlossen hatte.

Im Irak beruft sich die Justiz auf Artikel 4 des Anti-Terror-Gesetzes, das Personen, die "Terrorakte begeht, anstiftet, plant, finanziert oder unterstützt mit Strafen von 15 Jahren bis zur Todesstrafe" verurteilt werden.

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