Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote in Städten zulässig

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Fahrverbote sind demnach zulässig, um Abgasgrenzwerte in der Luft einzuhalten. Umweltschützer klagen deshalb gegen etliche deutsche Städte.

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Fahrverbote für Dieselautos sind in Deutschland zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, das dabei aber zu Verhältnismäßigkeit mahnte.

Die Deutsche Umwelthilfe will in dem Fall erreichen, dass in den Städten Düsseldorf und Stuttgart die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden, ein Dieselabgas.

Vor Gericht haben sie bisher gewonnen; die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden dazu verpflichtet, dazu auch Dieselfahrverbote in Betracht zu ziehen.

Die Länder halten das aber für unzulässig und argumentierten, dazu sei eine neue bundesweite Rechtsgrundlage nötig. Sie wandten sich deshalb an die Bundesrichter, wo sie nun aber erneut verloren.

Das neue Urteil sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

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