Lebenslänglich wegen Mord an Studentin (19): Gericht in Freiburg verurteilt Hussein K.

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Von Euronews
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Die Jugendkammer hat den nach eigenen Angaben zur Tatzeit 17-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung verurteilt. Ein Gutachten bestimmte das Alter des Flüchtlings auf circa 25. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich.

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Vor knapp zwei Jahren hatte der afghanische Flüchtling Hussein K. in Freiburg eine junge Studentin vergewaltigt und getötet. Die erste Jugendkammer des Landgerichts Freiburg hat den nach eigenen Angaben zur Tatzeit 17jährigen jetzt nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

ECKART BERGER, Staatsanwalt

"Die Kammer hat ein Urteil verkündet, dass meines Erachtens sicher stellt, das der Angeklagte so lange er gefährlich ist nicht auf freien Fuß gesetzt wird - also sehr lange."

Hussein K. ließ sein Opfer, eine Medizinstudentin, nach der Vergewaltigung im nahe gelegene Fluss ertrinken, Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben mehr als eine Stunde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hussein K. wusste, dass sein Opfer noch lebte, als er es in den Fluß legte.

Die Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft ist dem Verurteilten verwehrt. Die Mindestverbüssungsdauer wird noch festgelegt, liegt aber üblicherweise zwischen 20 bis 25 Jahren. Außerdem wird anschließend über eine Sicherungsverwahrung entschieden. Die Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten, der Anwalt der Familie kommentierte:

BERNHARD KRAMER, Anwalt der Familie

"Der Tod lässt sich nicht rückgängig machen, durch kein Urteil der Welt, aber sie (die Angehörigen) werden das Urteil als gerecht empfinden."

Schon 2013 wurde der jugendliche Afghane in Griechenland wegen eines Mordversuches an einer jungen Frau zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, Ende 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Hussein K.s Pflichtverteidiger kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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